Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0363/2016  

 
 
Betreff: Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hapke, Anne
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
21.11.2016 
18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.11.2016 
14. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.12.2016 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilt dem Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.

 


Erläuterungen:

 

Die Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf. Entlastet die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister, kann die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2011 als abgeschlossen angesehen werden. Verweigert Sie die Entlastung oder spricht diese nur mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe dafür anzugeben.