Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird über die im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) abgegebene Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage 1 und über die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend Anlage 2 nach erfolgter Beteiligung der betroffenen Fachbereiche, der Verwaltungsvorstände, der Ortsvorsteher, der Fraktionsvorsitzenden und des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung informiert.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil der Information. Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) wurde mit Schreiben vom 12.09.2016 (Posteingang 15.09.2016) über ein Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 sowie Art. 8a Abs. 2 des Landesplanungsvertrages durch die verfahrensführende Behörde, die Gemeinsame Landesplanungsabteilung, informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme bis spätestens 15.12.2016 aufgefordert.
Durchgeführte Beteiligungen:
Beteiligungsmail an die betroffenen Fachbereiche und die Verwaltungsvorstände der Stadt Forst (Lausitz), datiert auf den 21.09.2016
Beteiligung der Ortsvorsteher aller Ortsteile der Stadt Forst (Lausitz) mit Schriftsatz vom 22.09.2016
Informationsschreiben, datiert auf den 06.10.2016, an die Fraktionsvorsitzenden und den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz)
Des Weiteren wurde im Ausschuss für Bau und Planung am 13.10.2016 ein Informationsblatt für das oben angeführte Beteiligungsverfahren verteilt.
Der Entwurf der Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) befindet sich in der Anlage 1 zur Informationsvorlage. Die bis dato eingegangenen Stellungnahmen befinden sich in der Anlage 2 zur Informationsvorlage.
Anmerkungen zum Landesentwicklungsplan:
Das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) legt Grundsätze der Raumordnung fest, die im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung anzuwenden und durch Festlegungen in Raumordnungsplänen zu konkretisieren sind, soweit dies erforderlich ist (§ 2 Abs. 1 ROG). Leitvorstellung ist eine n a c h h a l t i g e Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt (§ 1 Abs. 2 ROG).
Die Länder Berlin und Brandenburg überarbeiten derzeit die gemeinsame Landesplanung für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg mit dem Ziel eines neuen Landesentwicklungsplanes, durch den der bestehende Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) abgelöst werden soll. Der Landesentwicklungsplan greift die übergeordneten Konzeptionen, Pläne und Programme der europäischen Ebene und der Ebene des Bundes auf, während die nachgeordneten Regionalpläne wiederum aus dem LEP HR zu entwickeln sind. An den Zielen des LEP HR sowie der Regionalpläne sind wiederum die von den Gemeinden aufzustellenden Bauleitpläne auszurichten.
Der LEP B-B konkretisiert als überörtliche und zusammenfassende Planung für den Gesamtraum der Länder Berlin und Brandenburg die raumordnerischen Grundsätze und setzt damit einen Rahmen für die künftige räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion.
Hierbei muss gemäß § 9 Abs. 1 ROG in Verbindung mit Art. 8 a eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt werden. Kernstück dieser Prüfung ist ein Umweltbericht zur Dokumentation der Ermittlung und Berücksichtigung der Umweltbelange (Betrachtung der erheblichen Auswirkungen auf Schutzgüter).
Der Landesentwicklungsplan trifft Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Hauptstadtregion, insbesondere zu den Raumnutzungen und –funktionen, und wird als Rechtsverordnung der Landesregierungen mit Wirkung für das jeweilige Landesgebiet erlassen.
Die Grundlage von konzeptionellen oder planerischen Überlegungen zur Landesentwicklung ist die Kenntnis von relevanten Rahmenbedingungen und Entwicklungstrends. Aufgabe der Raumordnung ist es, diese Rahmenbedingungen und Trends im Hinblick auf ihre raum-strukturellen Auswirkungen aufzunehmen und Entwicklungsprozesse mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten zu steuern.
Die Städte sind Zentren und Kristallisationspunkte für die Entwicklung. Sie sind Schwerpunkte von Wohnen und Arbeiten, Wertschöpfung, Forschung und Bildung sowie von Infrastruktur und Daseinsvorsorge und somit Standorte, in denen sich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen bevorzugt ansiedeln. Sie nehmen darüber hinaus wichtige Versorgungsfunktionen für die ländlich geprägten Räume wahr.
Die ländlich geprägten Räume sind nicht nur Lebensmittelpunkt und Wirtschaftsraum für die dort lebende Bevölkerung. Sie sind auch Bestandteil der Kulturlandschaften des Gesamtraumes. Anlagen:
Anlage 1 – Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) Anlage 2 – eingegangene Stellungnahmen (bis 14.11.2016)
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