Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Die Ausgangssatzung der Stadt Forst (Lausitz) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2a Wohnungsbauerleichterungsgesetz für den Ortsteil Naundorf trat mit Veröffentlichung vom 18.02.1994 in Kraft, die 1. Änderung dieser Satzung mit Veröffentlichung vom 19.04.1996.
Gegenüber der Altsatzung hat sich im Laufe der Jahre ein entsprechender Änderungsbedarf ergeben, insbesondere bei den ausgewiesenen Ergänzungsflächen i. S. d. § 34 Abs. 4
Um die Aktualität der Planunterlagen zu gewährleisten, musste ein Verfahren zur Aufhebung der Altsatzung und gleichzeitig ein Neuverfahren zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Naundorf durchgeführt werden. Ein weiteres Änderungsverfahren zur bestehenden Satzung war nicht möglich, da es die alte Rechtsgrundlage Wohnungsbauerleichterungsgesetz nicht mehr gibt.
Aufgabe und Bedeutung von Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen
Eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung hat in der Regel die Aufgabe, die planungsrechtliche Grundlage für Bauentscheidungen zu bilden – im Interesse der Verwirklichung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und im Interesse der Rechtssicherheit aller Beteiligten.
In der Klarstellungssatzung legt die Gemeinde die nachweislich vorhandenen Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest und grenzt den Innenbereich vom Außenbereich verbindlich ab. Damit stellt die Klarstellungssatzung abschließend dar, welche bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen zusätzlich nach § 34 BauGB unmittelbar – mit der ggf. erforderlichen Baugenehmigung – eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf.
Entsprechend legt die Gemeinde bei bislang unbebauten Bereichen fest, dass diese zukünftig als Innenbereich zu betrachten und damit grundsätzlich für eine Bebauung geeignet sind.
Verfahrensablauf
Aufstellungsbeschluss: 30.09.2016 Durchführung einer Einwohnerversammlung am 11.11.2016 Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 10.02.2017 Amtsblattveröffentlichung zur Offenlegung: 18.03.2017 Offenlegung: 28.03.2017 bis einschließlich 01.05.2017
Aktive Einbeziehung des Ortsvorstehers
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Naundorf wurde in Anlehnung an die Vorgabe der Kommunalverfassung im gesamten Verfahren informiert.
Planungskosten
17.555,48 Euro
Anlagen:
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