Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Luisenweg einschließlich Straßenbeleuchtung. Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat die RWM-Ingenieurgesellschaft aus Cottbus mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraße Luisenweg beauftragt. Für die Planung der Straßenbeleuchtungsanlage wurde das Büro Kügler Ingenieure aus Cottbus vertraglich gebunden.
Die Vorplanung wurde im Ausschuss für Bau und Planung am 30.03.2017 vorgestellt (SVV/0417/2017).
Am 12.09.2017 fand mit den betroffenen Grundstückseigentümern die Bürgerinformationsveranstaltung statt. Anfragen zur Baumaßnahme wurden beantwortet.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.
Ziele der Baumaßnahme sind, die unbefestigte Straße erstmalig als befestigte Verkehrsanlage herzustellen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Verkehrsraum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die von den Fahrzeugen ausgehenden Lärm- und Staubbelästigungen werden deutlich verringert. Mit der erstmaligen Herstellung der Straße Luisenweg entfällt der jährliche städtische Unterhaltungsaufwand für das Begradigen/Hobeln der Verkehrsfläche.
Der Luisenweg verläuft zwischen der Triebeler Straße (L 49) und der Friedhofstraße auf einer Länge von ca. 199 m. Die Anliegerstraße ist Teil einer Tempo-30-Zone und befindet sich in der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Forst (Lausitz). Die öffentliche Breite beträgt im Mittel ca. 10 m.
Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt mittig im öffentlichen Bereich. Dadurch wird bei beidseitiger Bebauung die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich der Anliegerpflichten sowie der Länge der Grundstückszufahrten gewahrt. Bis auf einen Grundstückseigentümer haben alle Grundstückseigentümer der anliegenden Grundstücke über Breite und Anordnung ihrer Zufahrten bzw. Zugänge mitbestimmt. Die Grundstücke, für die bis zum Baubeginn kein Antrag auf Erstellung einer Grundstückszufahrt vorliegt und bei denen die Anordnung einer Zufahrt erforderlich ist, erhalten entsprechend dem Charakter des Wohngebietes jeweils eine Zufahrt in der Breite von 3,00 m.
Die Fahrbahnbreite beträgt 4,75 m, in den Einmündungsbereichen zu den angrenzenden Straßen wird die Fahrbahn aufgeweitet. Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung und Dachgefälle. Beiderseits der Fahrbahn wird ein 1,00 m breites, begrüntes standfestes Bankett angelegt. Für die Entwässerung werden beidseitig angeordnete Versickerungsmulden ausgebildet. Die Einmündungsradien zu den angrenzenden Straßen sind bei Mitbenutzung des Gegenfahrstreifens für 3-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt.
Da die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage nicht den heutigen Vorgaben und Normen entspricht, wird sie gemeinsam mit dem Straßenbauvorhaben erneuert. Es werden 6 technische LED-Leuchten an verzinkten Stahlrohrmasten montiert. Die Lichtpunkthöhe beträgt 6,00 m, das Kabel wird erdverlegt. Durch die Belegung der nördlichen Straßenseite mit unterschiedlichen Versorgungsleitungen wird die neue Straßenbeleuchtungsanlage auf der südlichen Straßenseite errichtet.
Folgender Straßenaufbau gemäß RStO 12, Belastungsklasse 0,3, ist vorgesehen:
4 cm Asphaltdeckschicht 8 cm Asphalttragschicht 33 cm Schottertragschicht 0/45 aus gebrochenem Material 45 cm Oberbaustärke
Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonverbundsteinpflaster 8 cm auf 4 cm Bettungsschicht und 33 cm Schottertragschicht 0/45. Die Entwässerung der Zufahrten wird über Längs- und Querneigung in die angrenzenden Grünflächen sichergestellt.
Kostenberechnung (brutto):
Straßenbau (Stand: 24.50.2017) Straßenbau einschließlich Planung 110.958,96 EUR Grundstückszufahrten einschließlich Planung 15.987,22 EUR Kosten Straßenbau 126.946,18 EUR
Straßenbeleuchtung (Stand: 31.01.2018) Straßenbeleuchtung einschließlich Planung 23.675,07 EUR
Gesamtkosten Straßenbau und Straßenbeleuchtung 150.621,25 EUR
Zur Durchführung des Bauvorhabens ist kein Grunderwerb erforderlich.
Das Vorhaben wird koordiniert mit dem geplanten SW-Kanalbau des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) und der Erneuerung der Trinkwasserleitung durch die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG. Die Stadt Forst (Lausitz), der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) und die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG führen ein gemeinsames Bauvorhaben durch.
Bauzeit:
Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird im 2. Halbjahr 2018 begonnen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan mit Ausbauquerschnitt
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