Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1 (mit Anlagen 1 bis 6), die Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Anlage 2- Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung / neue Fassung- gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Eine Neufassung der Hauptsatzung ist aus ff. Gründen erforderlich:
Die Stadt Forst (Lausitz) zählt gemäß Bekanntmachung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 21.07.2017 zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden. Daher ist die Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) in vielen Passagen zu ändern. Die Genehmigung des neuen Dienstsiegels ist durch das MIK am 07.05.2019 erteilt worden.
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg- Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten- vom 29.06.2018 wurde zum Einen ausdrücklich Einwohnerbefragungen zugelassen, zum Anderen die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen aufgenommen.
Darüber hinaus sind redaktionelle Änderungen, die aufgrund unterschiedlicher Umstände erforderlich wurden, vorgenommen worden.
Anlagen:
Anlage 1: Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) mit Anlagen 1 bis 6 Anlage 2: Änderungssynopse
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