Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung hat einen Sitz zur Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH, dieser wird gem. § 40 BbgKVerf. gewählt.
1 Sitz: hauptamtliche Bürgermeisterin/bzw. von ihr dauerhaft Betrauter 1 Sitz: Vertreter der Fraktion der Stadtverordnetenversammlung entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
Erläuterungen:
Dem Mitgesellschafter Stadt Forst (Lausitz) stehen entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages im Aufsichtsrat 2 Sitze zu. Gem. § 8 Absatz 2 ist ein Sitz für den/die Bürgermeister/in oder ein von ihm/ihr benannter Verwaltungsvorstand als dauerhafter Vertreter. Die weitere Besetzung des 1 Sitzes erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i.V.m. § 8 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages.
Es können auch sachkundige Dritte benannt werden. |
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