Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin soll im Vernehmen mit der Forster Wohnungsbaugesellschaft Gewerberäume in der Innenstadt zur Verfügung stellen, in denen sogenannte Pop-Up-Stores zeitweise errichtet werden können. Entsprechende vertragliche Regelungen sind auszuarbeiten und öffentlich bekannt zu machen. Bei entstehendem Interesse seitens der Unternehmen können weitere Gewerberäume zumindest zeitweise dementsprechend vermietet werden. Sollten Unternehmen einen langfristigen Mietvertrag eingehen wollen, sollen die Verträge umgewidmet werden.
Erläuterungen:
Der Leerstand in unserer Heimatstadt hat in den letzten Monaten weiter zugenommen. Leider ist eine Anmietung von Gewerberäumen oft mit nicht zu finanzierenden Kosten verbunden. In der letzten Zeit hat der sogenannte Pop-Up-Store einige Erfolge vorweisen können. Die zeitweise Anmietung von dauerhaft leerstehenden Gewerberäumen hat sowohl für die Mieter als auch die Vermieter umfangreiche Vorteile. Zudem können Konzepte erprobt werden und im Anschluss auch langfristige Mietverträge abgeschlossen werden. Jedoch sind spezielle Mietverträge auszuarbeiten, um Rechtssicherheit für beide Seiten zu gewährleisten.
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