Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Unter Berücksichtigung der Maßgaben des Grundsatzbeschlusses, Beschlussvorlage SVV/0550/2018/1(neu), der Vorgaben der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraße (RASt 06) für Straßen mit überwiegendem Durchgangsverkehr sowie der technischen Regelwerke des Straßenbaulastträgers und der DB Netz AG in Verbindung mit den gesetzlichen Bestimmungen ist im Rahmen der Bearbeitung des Vorentwurfs des Kreuzungsbauwerkes die Lage und der Querschnitt der die Bahnstrecke Forst – Cottbus kreuzenden Euloer Straße unter Berücksichtigung zusätzlicher Sicherheitsabstände geprüft worden.
Die Erhöhung der Durchfahrtshöhe von 3,80 m auf 4,50 m in Verbindung mit der im Rahmen der Vorentwurfsplanung berücksichtigten regelkonformen Bauhöhe des Überbaus (Bauhöhe vorhanden 0,54 m, neue regelkonforme Bauhöhe 1,66 m) sowie die regelgerechte Ausformung des Neigungsschnittpunktes unterhalb des Bauwerkes erfordert eine voraussichtliche Tieferlegung der Euloer Straße von ca. 2,20 m. Damit verbunden ist die Erhöhung der Längsneigung der Straße. In diesem Zusammenhang sind entsprechend der technischen Regelwerke maximal zulässige Längsneigungen zu berücksichtigen, die von den zulässigen Fahrgeschwindigkeiten und der Verkehrsart abhängig sind. Die maximale Längsneigung bei einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h soll 8 % nicht überschreiten. Diese Längsneigung kann aufgrund der unterschiedlichen Radfahrergeschwindigkeit nur realisiert werden, wenn der Radfahrweg und der gemeinsame Fuß- und Radweg breiter als das Regelmaß (Radfahrweg 1,60 m, gemeinsamer Fuß- und Radweg 2,50 m) ausgeführt werden. Generell wird empfohlen, unter Berücksichtigung des Erfordernisses einer lichten Höhe von mindestens 2,50 m die Längsneigung weitestgehend abzusenken; der empfohlene Wert ist 3 %.
Durch die unterschiedlichen Längsneigungen (Fahrbahn max. 8 %; Radfahrweg und gemeinsamer Fuß- und Radweg max. 3 %) entstehen zwischen den einzelnen Teileinrichtungen der Straße Höhenunterschiede, die über Stützwände reguliert werden müssen. Diese wiederum erfordern zusätzliche Sicherheitsstreifen. Der sich aus der Vorentwurfsplanung der DB Netz AG ergebende Querschnitt ist als Anlage 1 beigefügt.
Vorgenannte Abhängigkeiten zur Gewährleistung der Durchfahrtshöhe von 4,50 m bedingen eine Gesamtbaulänge der Euloer Straße von ca. 110 m sowie der Teichstraße von ca. 75 m. Die Reduzierung der Längsneigung der Straße bei notwendiger Beibehaltung des Tiefpunktes unterhalb des Bauwerkes führt nördlich und südlich der Eisenbahnüberführung zur Verlängerung der Baustrecken in der Euloer Straße und Teichstraße sowie der Notwendigkeit von baulichen Anpassungen der seitlichen Grundstücke.
Damit zur Vorplanung des Vorhabens Planungssicherheit gegeben ist, ist die Anpassung des am 28.09.2018 gefassten Grundsatzbeschlusses hinsichtlich der lichten Breite erforderlich. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Querschnittsskizze (Verfasser: DB Netz AG)
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