Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0273/2021 (neu)  

 
 
Betreff: Haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Durchführung eines Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens nach Vergabeordnung zur Anmietung eines neuen
Gebäudes für die Kinder- und Jugendsozialarbeit in Forst am Standort des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gemeinsam für Forst
Federführend:Fraktion "Gemeinsam für Forst" Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
27.05.2021 
7. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
31.05.2021 
10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit geändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
02.06.2021 
12. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt die Bürgermeisterin für die Anmietung eines neuen Kinder- und Jugendzentrums am Wasserturm ein geeignetes

Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Die Ergebnisse der notwendigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei ÖPP-Projekten gemäß

Anlage 2 zu VV 2.6 zu §7 LHO werden dem HWA in der Sitzung am 01.09.2021 vorgelegt.

Die Entscheidung über die endgültige Beauftragung und die Einplanung der notwendigen

Haushaltsmittel ab 2022 behält sich die Stadtverordnetenversammlung vor.

In der Ausschreibung sollen der in der Projektskizze vom 30.10.2020 und in der

Machbarkeitsstudie aus 2018 ermittelte Raumbedarf und die gewünschten

Nutzungsmöglichkeiten bestmöglich beschrieben und in der Ausführung berücksichtigt werden.

 

Der Standort in unmittelbarer Nähe zur geplanten Skateranlage im Schul- und Freizeitzentrum am Wasserturm soll dem Bauträger dazu in der notwendigen Größe kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Am Ende der Vertragslaufzeit soll das Gebäude in das Eigentum der Stadt Forst (Lausitz) übergehen.


Erläuterungen:

 

Mehrere Versuche zur Durchführung der bereits seit vielen Jahren notwendigen Errichtung eines neuen Kinder- und Jugendzentrums der Stadt Forst (Lausitz) zeugen von der Bedeutsamkeit dieses Vorhabens für unsere Stadt. Mit den bisher gesammelten Erfahrungen, ermittelten Bedürfnissen der zukünftigen Nutzer und den bereits geleisteten planerischen und ingenieurtechnischen Vorarbeiten auf dem Gelände des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm bestehen nun beste Voraussetzungen für die Durchführung der erforderlichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß Leitfaden (Anlage 2 zu VV Nr. 2.6 zu § 7 LHO) und zur Umsetzung des Vorhabens. Die Investitionbank des Landes Brandenburg steht den Kommunen des Landes als beratender Partner für ÖPP-Projekte zur Verfügung.

 

Ein Antrag auf Förderung durch Bundesmittel fand bisher leider keine Berücksichtigung. Die

Erfahrung zeigt, dass die Umsetzung im Rahmen solcher Programme für die Verwaltung sehr aufwendig und am Ende meist bedeutend teurer als geplant ist. Die Sanierung des Stadions mit Mehrzweckgebäude und die Neugestaltung des Festplatzes hinter der Schwimmhalle sind so auf den Weg gebracht und bewilligt worden und werden in den nächsten Monaten und Jahren viele Kräfte in der Verwaltung binden. Das Kinder- und Jugendzentrum rundet das Angebot für die Freizeitgestaltung aller Generationen auf dem Gesamtareal ab und beseitigt den seit Jahren anhaltenden Missstand mit dem nicht mehr sanierungsfähigen Schüler- und Freizeitzentrum.

 

Durch das hier vorgeschlagene Verfahren soll die Grundlage für eine kurzfristige und

kostengünstige Bereitstellung des auf die Bedürfnisse der offenen Kinder und Jugendarbeit

ausgerichteten Neubaus geschaffen werden, ohne im besonderen Maße die Kapazitäten in der Bauverwaltung zu strapazieren.

Es soll geprüft werden, unter welchen Bedingungen Bauträger in der Lage sind, das Kinder- und Jugendzentrum zu errichten und an die Stadt Forst (Lausitz) zu vermieten.

Die notwendigen Mittel für die Vorbereitung und Durchführung eines geeigneten Verfahrens

stehen für das Kinder- und Jugendzentrum im Haushalt 2021 (Teilfinanzhaushalt I-36602-0003 Kinder- und Jugendzentrum) zur Verfügung.