Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0279/2021  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stiftung Horno
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jens Handreck
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: König, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
31.05.2021 
10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
02.06.2021 
12. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.06.2021 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
SATZUNG DER STIFTUNG HORNO_überarbeitet_nach Stiftungsbeirat 18.05.2021
Synopse Satzung der Stiftung Horno Stand 05-2021_nach Stiftungsbeirat

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung der Stiftung Horno gem. Anlage 1.


Erläuterungen:

 

Horno ist seit 2003 ein Ortsteil der Stadt Forst (Lausitz). Im Zuge der bergbaubedingten Umsiedlung des ehemaligen Ortsteiles Horno der Gemeinde Jänschwalde nach Forst (Lausitz) erfolgte im Rahmen der Vermögensregelungen zwischen Bergbaubetreiber, der Gemeinde Jänschwalde und der Stadt Forst (Lausitz) u.a. die Gründung der unselbständigen Stiftung Horno. Neben den ortsteilrelevanten Regelungen der §§ 46 ff der Kommunalverfassung, die den Ortsteil Horno betreffen, erfolgt darüber hinaus die  kommunalrechtliche Einordnung dieser Stiftung über die Bestimmungen des § 86 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 der brandenburgischen Kommunalverfassung. Die Stadt Forst (Lausitz) verwaltet diese Stiftung treuhänderisch.

 

Die Stiftung Horno ist als gemeinnützig gemäß den Regelungen der Abgabenordnung (§§ 52 ff) eingestuft. Seit der Gründung 2002/2003 wurden jeweils nach Einreichung der Jahresabschlüsse und Tätigkeitsberichte entsprechende Bescheide durch das zuständige Finanzamt Cottbus, letztmalig 2019 erteilt. Dies erfolgt im dreijährigen Rhythmus.

 

Die nun notwendige Neufassung basiert auf einer Aufforderung des zuständigen Finanzamtes Cottbus aus dem Jahr 2020. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen, hier u.a. im Ehrenamtsstärkungsgesetz in Verbindung mit der Abgabenordnung, welches u.a. gemeinnützige Institutionen (Vereine, Stiftungen, ….) verpflichtet, ihre Gemeinnützigkeitstatbestände in den jeweiligen Satzungen zu überprüfen und dann ggf. unter Beachtung des § 52 der AO anzupassen. Nach der Beschlussfassung und Bekanntmachung ist die Satzung dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

 

Gegenüber der bisherigen Fassung wurden auch einige Verfahrenserleichterungen und Präzisierungen (§ 7) eingefügt.

Die Beschlussfassung durch den Stiftungsbeirat erfolgte in der Sitzung am 18.05.2021. Als weitere Anlage 2 beigefügt ist eine Synopse der „alten“ und „neuen“ Fassung.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Neufassung

Anlage 2 Synopse

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SATZUNG DER STIFTUNG HORNO_überarbeitet_nach Stiftungsbeirat 18.05.2021 (98 KB)    
Anlage 2 2 Synopse Satzung der Stiftung Horno Stand 05-2021_nach Stiftungsbeirat (91 KB)