Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung der Stiftung Horno gem. Anlage 1. Erläuterungen:
Horno ist seit 2003 ein Ortsteil der Stadt Forst (Lausitz). Im Zuge der bergbaubedingten Umsiedlung des ehemaligen Ortsteiles Horno der Gemeinde Jänschwalde nach Forst (Lausitz) erfolgte im Rahmen der Vermögensregelungen zwischen Bergbaubetreiber, der Gemeinde Jänschwalde und der Stadt Forst (Lausitz) u.a. die Gründung der unselbständigen Stiftung Horno. Neben den ortsteilrelevanten Regelungen der §§ 46 ff der Kommunalverfassung, die den Ortsteil Horno betreffen, erfolgt darüber hinaus die kommunalrechtliche Einordnung dieser Stiftung über die Bestimmungen des § 86 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 der brandenburgischen Kommunalverfassung. Die Stadt Forst (Lausitz) verwaltet diese Stiftung treuhänderisch.
Die Stiftung Horno ist als gemeinnützig gemäß den Regelungen der Abgabenordnung (§§ 52 ff) eingestuft. Seit der Gründung 2002/2003 wurden jeweils nach Einreichung der Jahresabschlüsse und Tätigkeitsberichte entsprechende Bescheide durch das zuständige Finanzamt Cottbus, letztmalig 2019 erteilt. Dies erfolgt im dreijährigen Rhythmus.
Die nun notwendige Neufassung basiert auf einer Aufforderung des zuständigen Finanzamtes Cottbus aus dem Jahr 2020. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen, hier u.a. im Ehrenamtsstärkungsgesetz in Verbindung mit der Abgabenordnung, welches u.a. gemeinnützige Institutionen (Vereine, Stiftungen, ….) verpflichtet, ihre Gemeinnützigkeitstatbestände in den jeweiligen Satzungen zu überprüfen und dann ggf. unter Beachtung des § 52 der AO anzupassen. Nach der Beschlussfassung und Bekanntmachung ist die Satzung dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
Gegenüber der bisherigen Fassung wurden auch einige Verfahrenserleichterungen und Präzisierungen (§ 7) eingefügt. Die Beschlussfassung durch den Stiftungsbeirat erfolgte in der Sitzung am 18.05.2021. Als weitere Anlage 2 beigefügt ist eine Synopse der „alten“ und „neuen“ Fassung.
Anlagen:
Anlage 1 Neufassung Anlage 2 Synopse
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