Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0292/2021  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung Buschweg zwischen Forstweg und Sandweg einschließlich TA Grabenweg Nr. 41a-c, 43 in Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
19.08.2021 
21. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
01.09.2021 
13. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
LP1_SW_Buschweg_30.07.2021_A3
LP2_SW_Buschweg_30.07.2021_A3

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung Buschweg zwischen Forstweg und Sandweg einschließlich TA Grabenweg Nr. 41a-c, 43 in Forst (Lausitz).

 

 


Erläuterungen:

 

Der vorliegende Abschnitt der Schmutzwasserableitung im Buschweg in Forst (Lausitz) grenzt östlich an die Trinkwasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Forst (Lausitz). Der Teilabschnitt Grabenweg Nr. 41a-c und 43 liegt innerhalb der Trinkwasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Forst (Lausitz).

Die bereits vor 1970 errichteten Schmutzwasserkanäle wurden im Zusammenhang mit der Planung des Einzugsgebietes Pumpwerk Sandweg im Jahr 2009 befahren. Bereits zu diesem Zeitpunkt musste ein hoher Schadensgrad festgestellt werden. Die im Jahr 2021 durchgeführten Untersuchungen bestätigten diese Feststellungen.

Gemäß ATVM 149 ergab die Untersuchung folgendes Ergebnis:

 

Sanierungsbedarfszahl

Handlungsbedarf

Zustandsbeurteilung

Anzahl Haltungen

 

Anzahl GAL

 

 

 

Stk

m

Stk

SZ>9.000

sofort

sehr starker Mangel

1

10

3

8.000 < SZ < 9.000

kurzfristig

starker Mangel

4

145

1

7.000 < SZ < 8.000

mittelfristig

mittlerer Mangel

5

185

4

6.000 < SZ < 7.000

langfristig

leichter Mangel

0

0

6

5.000 < SZ < 6.000

kein Handlungsbedarf

geringfügiger Mangel

0

0

7

SZ=0

schadensfrei

kein Mangel

0

0

0

 

 

Die untersuchten Grundstücksanschlussleitungen weisen einen ähnlich hohen Schadensgrad auf bzw. entsprechen in Ihrer Dimension und Materialgüte nicht den heutigen Anforderungen. Vereinzelt sind im öffentlichen Bereich unzureichende Überdeckungen festzustellen.

Um eine anforderungsgerechte Ableitung des Schmutzwassers zu gewährleisten, ist die Erneuerung des Kanalabschnittes erforderlich.

Derzeit teilt sich das betrachtete Gebiet in zwei Entwässerungsrichtungen. Der nördliche Teilbereich entwässert in den 2012 erneuerten Kanal im Sandweg, der südliche Teilbereich ist an den ebenfalls 2012 erneuerten Kanalabschnitt des Grabenweges angeschlossen.

Aus der Variantenuntersuchung geht der Anschluss des gesamten Bearbeitungsgebietes an den SW-Kanal im Sandweg als Vorzugsvariante hervor. Neben den geringeren Baukosten ist der Eingriff in das bestehende Netz geringer und die Inanspruchnahme des beengten Bauraumes im Verbindungsweg zum Grabenweg kann deutlich reduziert werden.

 

 

 

 

 

r die Schmutzwasserableitung ergeben sich folgende Hauptleistungen:

 

Stilllegung / Rückbau Freigefällekanal DN 200 Steinzeug ca. 370 m

Stilllegung / Rückbau Schacht d=1 m 12 Stk

Erneuerung Freigefällekanal DN 200 Steinzeug ca. 355 m

Erneuerung Schacht d=1 m 10 Stück

Grundstücksanschlüsse DN 150 Steinzeug 21 Stück

 

In den beiliegenden Lageplänen Schmutzwasserableitung Buschweg mit TA Grabenweg Ausführungsplanung sind die Leitungstrassen dargestellt.

Die Baukosten belaufen sich nach der Kostenberechnung für den Schmutzwasserkanal auf ca. 365.000,00 EUR.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

365.000,00

EUR

 

(2021-2023)   365.000,00

 

EUR

 

35.838,00

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan Schmutzwasserableitung Buschweg und TA Grabenweg Nr. 41a-c, 43 in Forst (Lausitz) Blatt 1 und 2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LP1_SW_Buschweg_30.07.2021_A3 (3993 KB)    
Anlage 2 2 LP2_SW_Buschweg_30.07.2021_A3 (4129 KB)