Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0297/2021  

 
 
Betreff: Information über die Entwurfsplanung für den Fest- und Multifunktionsplatz "Am Wasserturm" einschließlich Altlastenbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Gohrbandt
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Anhörung
19.08.2021 
21. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan_1-1
Lageplan_1-2
Lageplan_1-3
Ausbauquerschnitt_2-1

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt die Entwurfsplanung zum Bauvorhaben Fest- und Multifunktionsplatz „Am Wasserturm“ einschließlich Altlastenbeseitigung.


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) verfügt über keinen geeigneten Platz zur Durchführung von größeren Festveranstaltungen, Zirkus, Rummel, Wasserturmfest, Konzerte, Autokino und ähnliches. Die Schaffung einer dafür nutzbaren Fläche mit guter Erschließung, zentrumsnaher Lage, geeigneter Ausstattung in entsprechender Größe und Einbindung in die Umgebung ist von besonderer Wichtigkeit für die Stadt Forst (Lausitz).

 

Am 24.05.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die Grundsatzentscheidung zur Weiterentwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm einschließlich der Schaffung einer städtischen multifunktional nutzbaren Veranstaltungsfläche an der Triebeler Straße mit Übergabepunkte Medien sowie befahrbarer Innenerschließungsweg, ggfs. Einfriedung zur Triebeler Straße (Beschlussvorlage SVV/0657/2019 neu sh. Anlage) getroffen, sodass eine Finanzierungsstrategie über verschiedene Fördertöpfe gewählt wird.

Basierend auf der wirtschaftlichsten Variante der vorgestellten Entwicklungsstudie wurde im Dezember 2019 eine Förderung aus dem Programm „Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) – Infrastruktur“ beantragt und im April 2021 durch die ILB zugesagt. Als Grundlage für den Fördermittelbescheid sind schnellstmöglich weitere Unterlagen, u.a. die Entwurfsplanung mit Erläuterungsbericht und Kostenberechnung, bei der ILB einzureichen.

 

Die erforderlichen Planungsleistungen zur Freianlagenplanung Fest- und Multifunktionsplatz „Am Wasserturm“ wurden im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ausgeschrieben. Es lagen 13 Teilnahmeanträge vor, von denen 5 Planungsbüros zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert wurden.

 

Im Ergebnis der Auswertung der Angebote wurde das Planungsbüro IHC-IPP Hydro Consult GmbH in Cottbus mit der Planungsleistung beauftragt.

 

In der Vorplanung stellte das Planungsbüro IHC-IPP Hydro Consult GmbH vier Varianten vor. Unter Einbeziehung maßgeblich Beteiligter (u.a. Integrations-/Behindertenbeauftragte LK SPN, Seniorenbeirat, Akteure, wie Festzeltbetrieb F. Bereit, untere Naturschutzbehörde LK SPN, Straßenbaulastträger etc.) wurde die wirtschaftlichste Variante in der Entwurfsplanung weiterentwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich auf einer eingezäunten städtischen Grundstücksfläche zwischen den Verkehrsanlagen Triebeler Straße und An der Jahnstraße in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 23, Flurstück 172 und Teilflächen des Flurstücks 194 und 196, auf der die Gebäude des ehemaligen Handelstransportunternehmens im Rahmen einer geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 2002 abgetragen und entsorgt wurden. Unterirdische Gebäudeteile wie Fundamente, Bodenplatten, Schächte etc. befinden sich noch im Boden.

 

In der Abbruchgenehmigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Spree-Neiße wurde darüber informiert, dass diese Fläche im Altlastenkataster des LK SPN eingetragen ist. Eine Baugrund- und Altlastenuntersuchung wurde durchgeführt.

 

Seitdem liegt die Fläche brach und wurde zeitweise durch den Eigentümer - die Stadt Forst (Lausitz) - als Materiallagerplatz bei Straßenbaumaßnahmen etc. verpachtet.

 

Die vorhandene Brachfläche ist im Bebauungsplan „Am Wasserturm“ als künftiger Festplatz festgeschrieben, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr.379/96/2 vom 13.02.1998 bestätigt und am 10.03.2006 erneut in Kraft gesetzt.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) erhielt im Jahr 2006 die Benachrichtigung über die Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste des Landes Brandenburg.

 

Die Integrations-/ Behindertenbeauftragte des LK SPN, der Kinder- und Jugendbeirat, Seniorenbeirat und Akteure der Stadt Forst (Lausitz), u.a. Fa. Festzeltbetrieb Bereit und Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) wurden in der Vorplanung beteiligt, Hinweise ausgewertet und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit in der weiteren Planung einbezogen.

 

Die vorliegende Entwurfsplanung berücksichtigt die Prämissen aus der Entwicklungsstudie, des Fördermittelantrages, Vorgespräche zur Genehmigungsfähigkeit durch den Straßenbaulastträger und Medienträger sowie die natur- und artenschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit für den geplanten Fest- und Multifunktionsplatz einschließlich Altlastenbeseitigung.

 

Bauvorbereitende Maßnahmen, die Platzgestaltung, Wegeführung, Einfriedung, Medien, Bepflanzung unter Berücksichtigung der natur- und artenschutzrechtlichen Belange werden im Folgenden beschrieben.

 

Bauvorbereitende Maßnahmen

Durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße wurde vorgegeben, eine ökologische Baubegleitung zu binden.

 

Unter Bezugnahme auf das vorhandene Potential für das Vorkommen von besonders und streng geschützten Arten (insbesondere Brutvögel und Zauneidechsen) sind die Gehölzbereiche (Kronentraufe zzgl. 5 m Puffer) von Baumaßnahmen freizuhalten und extensiv zu pflegen. Zum Schutz vor baubedingten Beeinträchtigungen sind dazu bauvorbereitend ein stationärer Bauzaun um die schützenswerten Großbaumbestände und ein Reptilienschutzzaun um das Baufeld zu errichten.

 

Der im nordöstlichen Bereich des Planungsgebietes vorhandene Granitpflasterhaufen ist als Zauneidechsenhabitat prädestiniert. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wurde bauvorbereitend eine schnellstmöglich beginnende Streifenmahd des Rasens für eine Flächenkontrolle und Kartierung des Eidechsenvorkommens (von Juli bis September 2021) beauflagt und beauftragt. Vor Rodung des vorhandenen Gehölzaufwuchses ist der vorhandene Granitpflasterhaufen von Hand aufzunehmen und in dem als Ersatzhabitat ausgewiesenen Bereich parallel zur Triebeler Straße zur Aufwertung und zur Anlage von Zauneidechsenhabitaten wiederzuverwenden. Ab März 2022 ist mit dem Abfangen und Umsetzen des Eidechsenvorkommens in die artenschutzfachlich aufgewerteten Randbereiche zu beginnen und baubegleitend weiter durchzuführen.

 

Von der Baumaßnahme sind nach derzeitigem Kenntnisstand drei Nester hügelbauender Ameisen betroffen, die ebenfalls in geeignete, durch die ökologische Baubegleitung auszuweisende Bereiche umzusetzen sind.

 

Fest- und Multifunktionsplatz

Unter Berücksichtigung der nicht dauerhaften Nutzung der Festplatzfläche, zur Wahrung einer variablen Gestaltung im Rahmen von Veranstaltungen und der Wirtschaftlichkeit wurde eine befahrbare Rasenoberfläche als ungebundene Bauweise aus Schotterrasen gewählt.

Die Größe des befestigten Festplatzes ist auf die maximale Flächennutzung konstruiert, wobei auf die natur- und artenschutzrechtlichen Belange Rücksicht genommen wurde.

 

Der Aufbau der Festplatzbefestigung besteht aus:

 

6 cm HG-Robust mit Oberboden und Rasenansaat o.glw.

6 cm dynamische Schicht HanseMineral o.glw.

      40 cm Schottertragschicht 0/45, EV2>=120MN/m²

       52 cm Gesamtaufbau

 

Entsprechend dem Baugrundgutachten ist davon auszugehen, dass die Tragfähigkeit des Untergrundes gegeben ist und der für das Planum geforderte EV2-Wert von 45 MN/m² erreicht wird. Die Entwässerung der Platzbefestigung erfolgt über die Flächenversickerung.

 

Innerer Erschließungsweg

Das Festplatzgelände erhält für die innere Erschließung einen 5 m breiten, ca. 135 m langen Verbindungsweg. Die Wegeführung ist dadurch bestimmt, dass ein Zirkuszelt mit einem Durchmesser von etwa 50 m aufgestellt werden kann, ohne dass der Verbindungsweg in seiner Funktion beeinträchtigt wird. Die Trassierung erfolgt fahrgeometrisch entsprechend den Schleppkurven eines Sonderlastzuges und schließt an die vorhandene Zufahrt in der Triebeler Straße und an eine neu geplante Ausfahrt auf die Verkehrsanlage An der Jahnstraße an.

 

Der Weg wird im Einrichtungsverkehr von der Triebeler Straße zur An der Jahnstraße benutzt, sodass keine Begegnungsfälle zu berücksichtigen sind. Der Verbindungsweg erhält eine Querneigung mit einem Dachgefälle von 3-4 % und entwässert in die beidseitig angelegten Schotterrasenflächen. Die Wegbefestigung wird für eine gut wahrnehmbare Abgrenzung, barrierefreie Bewegungsfläche und Befahrbarkeit mit hohen Achslasten als ungebundene Oberfläche aus Splittgemisch hergestellt. Folgender Aufbau ist vorgesehen:

 

  6 cm HanseGrand HG-Mix 0/11 o.glw.

6 cm dynamische Schicht HanseMineral o.glw.

      40 cm Schottertragschicht 0/45, EV2>=120MN/m²

       52 cm Gesamtaufbau

 

Im Ausfahrtbereich An der Jahnstraße wird das vorhandene Rechteckpflaster im Gehweg zurückgebaut, die vorhandenen Borde abgesenkt und Rechteckpflaster in Anlehnung an die RStO 01, Tafel 3, Zeile 3 und Empfehlung des Baugrundgutachtens mit nachfolgendem Aufbau eingebaut:

 

          10 cm Rechteckpflaster 20/10 cm anthrazit

    4 cm Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5

          40 cm Schottertragschicht 0/45, EV2>=120MN/m²

           54 cm Gesamtaufbau

 

Einfriedung

Die vorhandene Einfriedung der städtischen Grundstücksfläche wird an der Triebeler Straße und An der Jahnstraße zurückgebaut. Die vorhandene Einfriedung zum nördlich angrenzenden Schwimmhallen- und Saunabereich bleibt erhalten.

Verwallungen und Abpflanzungen werden als sichere Abgrenzung der Festplatzfläche zu den öffentlichen Verkehrsanlagen sowie zum Schwimmhallen- und Saunabereich vorgesehen.

 

Die vorhandene Toranlage, bestehend aus einem verputzten Mauerwerkspfeiler (rechtsseitig), einem Granitpfeiler mit Anfahrschutz (linksseitig) und einem zweiflügeligem Stahltor werden saniert. Denkmalschutzrechtliche Belange werden in der weiteren Planung im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange abgestimmt und berücksichtigt.

 

Zum Schutz vor ungehindertem Befahren und Parken auf dem Festplatzgelände werden an der Grundstücksgrenze der Ausfahrt An der Jahnstraße 3 Kipppfostenpoller aufgestellt.

 

Begrünung und Artenschutz

Der vorhandene heimische Baumbestand bleibt weitestgehend erhalten. Für die Herstellung der Verkehrssicherheit und des Lichtraumprofils im Bereich der Zuwegung sind vor Beginn der Baumaßnahme umfangreiche gehölzsanierende Maßnahmen an den Bestandsbäumen auszuführen.

 

Insgesamt werden aus gegenwärtiger Sicht und nach derzeitigem Planungsstand keine nach Baumschutzsatzung der Stadt Forst (Lausitz) geschützten Bäume gefällt und 9 Bäume neu gepflanzt. Gemäß den Hinweisen der unteren Naturschutzbehörde sind die Vorkommen invasiver Baum- und Straucharten, wie Eschenahorn, Robinien und Staudenknöterich vollständig zu entfernen. Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern erfolgen gemäß der grünordnerischen Festsetzung im Bebauungsplan „Am Wasserturm“. Diese werden zur sicheren Abgrenzung der öffentlichen Verkehrsanlagen der Triebeler Straße und An der Jahnstraße sowie der Zauneidechsenhabitate besonders in den Randbereichen des Festplatzes gepflanzt und setzen sich aus zumeist einheimischen und standortgerechten Sträuchern zusammen. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde sollen vorhandene Wurzelstubben und Findlinge als zusätzliche Abgrenzung zur Festplatzfläche dienen.

 

Aufgrund der zu erwartenden Verluste potentieller Habitatstrukturen für Brutvögel und Fledermäuse (Gehölze und Grünland) sind gemäß der unteren Naturschutzbehörde Vogelnist- und Fledermauskästen an geeigneten, durch die ökologische Baubegleitung auszuweisenden Standorten aufzuhängen.

 

Medien

In Abwägung der Hinweise der Beteiligten kann auf zusätzliche Beleuchtung im Bereich des Fest- und Multifunktionsplatzes verzichtet werden. Eine Platzbeleuchtung könnte Akteure oder Veranstaltungen behindern und wird vornehmlich durch die Veranstalter vorgesehen.

Die Zu- und Ausfahrt des Festplatzes wird über die vorhandene Straßenbeleuchtung mit ausgeleuchtet. Nahe der Zufahrt Triebeler Straße befindet sich im Gehwegbereich eine Mastleuchte, nahe der Ausfahrt An der Jahnstraße befinden sich 2 Mastleuchten.

 

Um die Stromversorgung mit einem Leistungsbedarf von ca. 580 kVA für die auf dem Fest- und Multifunktionsplatz zeitweilig befindlichen Verbraucher abzusichern, ist die Errichtung eines Mittelspannungstransformators erforderlich. Die benötigte Leistung kann vom derzeitigen Niederspannungsnetz nicht erbracht werden. Die Einspeisung der Trafostation erfolgt über ein vom Energieversorger neu verlegtes 20-kV-Kabel. Die Trafostation wird auf dem Festplatzgelände nahe der Grundstücksgrenze An der Jahnstraße errichtet, mit einem Mittel- und einem Niederspannungsschaltraum ausgestattet und ist mit einer oberirdischen Blitzschutzanlage abzusichern.

 

Zwei Unterverteiler werden für die Anschlussleistung 210 kVA und 80 kVA ausgelegt, die nördlich und südlich des inneren Erschließungsweges platziert werden, um Querungen von Leitungen über den Erschließungsweg zu minimieren. Der Unterverteiler mit der Baugröße 210 kVA wird mit 1x125 A, 1x63 A, 2x32 A und 1x16 A Drehstromanschlüssen ausgerüstet; der Unterverteiler mit der Baugröße 80 kVA mit 2x32 A und 2x16 A.

 

Für die Trinkwasserversorgung wird eine Grundstücksanschlussleitung, ausgehend von der Trinkwasserleitung im öffentlichen Bereich An der Jahnstraße auf das Festplatzgelände geführt. 2 Unterflurhydranten werden auf dem Festplatzgelände nördlich und südlich des inneren Erschließungsweges nahe der Ausfahrt An der Jahnstraße vorgesehen. Mittels mobiler Standrohre kann das Trinkwasser verteilt werden, ohne den inneren Erschließungsweg oberirdisch queren zu müssen.

 

Für die Schmutzwasserentsorgung befindet sich nur in der Triebeler Straße ein Hauptkanal als Anschlussmöglichkeit für Grundstücksanschlussleitungen (GAL). Unter Berücksichtigung der Eintragung als Bodendenkmal und der wirtschaftlichen Betrachtung wird von einer Leitungsführung über das Festplatzgeländes abgesehen. 2 GAL werden vom Hauptkanal bis hinter die Grundstücksgrenze auf dem Festplatz geführt und 2 Schachtbauwerke zur Einleitung des anfallenden Schmutzwassers bei Veranstaltungen etc. vorgesehen.

 

Pflege

Mit dem Bauvorhaben ist eine dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege geplant.

 

Ausführungszeitraum

Der Baubeginn ist unter Berücksichtigung der natur- und artenschutzrechtlichen Belange im Februar/März 2022 vorzusehen. Die Fördermittelbewilligung ist an den Fertigstellungstermin der Baumaßnahme 30.06.2022 gebunden.

 

Kosten

Die vorliegende Entwurfsplanung des Planungsbüros iHC-IPP Hydro Consult GmbH hält sich mit den voraussichtlichen Baukosten in Höhe von 600.000 EUR brutto im Rahmen des Fördermittelantrages. Die Kosten für Planung und sonstige bauvorbereitende/baubegleitende Maßnahmen betragen auf der Grundlage gegenwärtiger Ansätze voraussichtlich 150.000 EUR. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben bleiben damit im beantragten Kostenrahmen von 750.000 EUR brutto. Die jährlichen Folgekosten wurden mit einer Höhe von voraussichtlich 10.000 EUR angesetzt.

 

Die Maßnahme Fest- und Multifunktionsplatz "Am Wasserturm" einschließlich Altlastenbeseitigung wird gemäß Zusage des Fördermittelgebers aus dem Programm "Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland  (NESUR) – Infrastruktur“ mit 80 % gefördert. 10 % werden über Städtebaufördermittel finanziert; der kommunale Mitleistungsanteil von 10 % wurde über eine Ermächtigungsübertragung in 2021 gesichert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

42.5.02.100 // 09611107

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

750.000,00

EUR

750.000,00

EUR

77.428,03

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

10.000,00

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Lageplan 1.1 Platzgestaltung

Lageplan 1.2 Schleppkurve

Lageplan 1.3 Medien

Ausbauquerschnitt 2.1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan_1-1 (7711 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan_1-2 (7793 KB)    
Anlage 3 3 Lageplan_1-3 (7702 KB)    
Anlage 4 4 Ausbauquerschnitt_2-1 (94 KB)