Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung) lt. Anlage A und die Gebührenkalkulation lt. Anlage B.
Die Anlagen A und B sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Gebührenerhebung sind das Brandenburgische Straßengesetz (hier: § 49a) und das Kommunalabgabengesetz (hier: § 6) des Landes Brandenburg. Die geltenden Regelungen der bestehenden Gebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Straßenreinigung / Winterdienst öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) basieren noch auf der „alten“ Gemeindeordnung. Darüber hinaus ist eine Neufassung der gebührenrelevanten Satzungsregelungen aufgrund:
- geänderter rechtlicher Grundlagen, aktueller Rechtsprechung, notwendiger organisatorischer Anpassungen in der Durchführung, Änderungen örtlicher Gegebenheiten und nicht zuletzt der Auflage des MIK im Zuge der Gewährung einer Bedarfszuweisung gem. § 16 BbgFAG aus dem Jahr 2016
dringend geboten.
In der Neufassung der „Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung / Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz)“ (StrRS) wurde eine Differenzierung des Leistungsumfanges durch die Bildung von 4 Reinigungsklassen vorgenommen.
Den Reinigungsklassen 1 und 2 wurden alle Straßen bzw. Straßenabschnitte zugeordnet, auf denen die Reinigung der Fahrbahnen 14-tägig (RK 1) bzw. 4-wöchentlich (RK 2) maschinell durch die Stadt Forst (Lausitz) oder deren Beauftragten ausgeführt wird. Den Reinigungsklassen 3 und 4 wurden alle Straßen bzw. Straßenabschnitte zugeordnet, auf deren Fahrbahnen die Ausführung des Winterdienstes durch die Stadt Forst (Lausitz) oder deren Beauftragten ausgeführt wird. Alle Leistungen der Reinigung und der Ausführung des Winterdienstes auf den übrigen Teilen der Straßen im Sinne dieser Satzung sind den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt.
Die Gebührenkalkulation basiert auf den Regelungen des § 6 KAGBbg. Sie wurde für die Jahre 2022/2023 als Vorauskalkulation erstellt. Einbezogen in die Erstellung der Kalkulation wurden insbesondere Auswertungen der Durchschnitts- und Erfahrungswerte der Jahre 2016 bis 2021.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen in der Anlage der Gebührenkalkulation Bezug genommen. Das Gebührenaufkommen aus Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren der letzten Jahre lag ca. zwischen 295 und 300 TEUR pro Jahr.
Insgesamt hat der Gesetzgeber im § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes eine „Deckelung“ vorgenommen. Im Absatz 6 heißt es: „Das Gesamtgebührenaufkommen darf 75 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet nicht übersteigen.“ Dem wird die Kalkulation gerecht.
Anlagen: Anlage A Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung) mit den Anlagen 1-5 Anlage B Gebührenkalkulation
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