Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Überwinterungshaus Info- und Servicepoint Areal am Edelrosenbeet
des Projektes „Forst-Brody – Bewahren und Entwickeln – Die Rosenbrücke des Grafen von Brühl“.
Erläuterungen:
Die Europäische Union stellt seit Jahren ein umfangreiches Förderinstrumentarium für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bereit, sodass das gemeinsame Kooperationsprogramm mit der neuen Strukturfondsperiode 2014 – 2020 fortgeführt wurde. Im Investitionsprogramm INTERREG V werden Mittel bereitgestellt für die Förderung investiver Projekte mit grenzüberschreitender Bedeutung, u.a. in der Prioritätsachse 1 mit dem Ziel – Gemeinsamer Erhalt und Nutzung des Kultur- und Naturerbes. Der geförderte Anteil bei diesem Investitionsprogramm umfasst 85 %.
Durch den Ausschuss für Bau und Planung wurde am 16.06.2016 die Beschlussvorlage SVV/0305/2016 „Ostdeutscher Rosengarten – Vorstellung der Konzeptidee für die Beantragung der Fördermittel aus dem Kooperationsprogramm INTERREG V A“ bestätigt.
Der Zuwendungsvertrag für die Maßnahme „Forst-Brody: Bewahren und Entwickeln – Die Rosenbrücke des Grafen von Brühl“ vom 22.11.2019 liegt der Stadt vor und wurde am 28.02.2020 zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, dieses vertreten durch die ILB und der Stadt Forst (Lausitz) unterzeichnet. Der Änderungsvertrag – Überschreibung der durch den Leadpartner Brody nicht mehr umsetzbaren Mittel – informiert im Ausschuss für Bauen und Vergabe am 11.05.2021 – wurde mit dem 1. Nachtrag zum Zuwendungsvertrag vom 14.07.2021 bewilligt.
Die Genehmigungsplanung (LP 4) der Einzelmaßnahmen aus dem ursprünglichen Gesamtprojekt wurde mit der Beschlussvorlage SVV/0158/2020 am 09.07.2020 im Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt und das Planungsbüro mit der Erstellung der Ausführungsplanung (LP 5) inklusive der Einarbeitung der Hinweise der Stadtverordneten beauftragt.
In den Erläuterungsberichten im Anhang sind vom Planer die Änderungen umfangreich beschrieben. Die Änderungen am Überwinterungshaus haben keinen Einfluss auf die berechneten Kosten, da hierfür bereits Richtwerte aus dem Gewächshausneubau herangezogen wurden. Bei den Änderungen am Servicepoint handelt es sich nur um andere Materialien bei der Innenwandbeplankung, die sich nur minimal auf die berechneten Kosten auswirken. Hierfür und für die Kostensteigerungen in den letzten Jahren sind in dem bewilligten Änderungsantrag 176.193,48 EUR eingeplant. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Erläuterungsbericht Überwinterungshaus Visualisierung Genehmigung Überwinterungshaus Visualisierung Fortschreibung Überwinterungshaus Grundriss Überwinterungshaus Erläuterungsbericht Servicepoint und Überdachung Edelrosenbeet
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