Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ (Anlagen 2 - 7) für das Jahr 2022. Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Der Wirtschaftsplan 2022 ff. wurde unter Berücksichtigung der Erstattung der Kanalanschlussbeiträge in Höhe von 4,6 Mio. EUR und der damit einhergehenden sowie betriebswirtschaftlich notwendigen Anpassung der Gebühren ab 2022 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung aufgestellt.
Darüber hinaus wurde die Neukalkulation der Gebühren ab 2022 für die Einleitung von Niederschlagswasser von bebauten und befestigen Flächen in das Kanalnetz berücksichtigt.
Eine Vorbefassung mit der Kommunalaufsicht zu den Auswirkungen der mit der Erstattung der Beiträge verbundenen gleichzeitigen Kreditaufnahme hat stattgefunden.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ mit Anlagen
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