Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung.
Die Beschlüsse werden ortsüblich bekanntgegeben.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Entwicklungsrichtung
Der Standort der Deponie an der Bundesautobahn A 15 liegt im Außenbereich und wird auf der Grundlage des § 35 BauGB beurteilt.
Im Geltungsbereich des gültigen Flächennutzungsplanes von 1998 erfolgte eine Darstellung als Fläche für
Für die bestehenden baulichen Anlagen liegen unterschiedliche Genehmigungen nach
vor. Aufgrund der Lage des Standortes im Außenbereich sind der künftigen Entwicklung enge Grenzen gesetzt.
So ist eine weitere räumliche Ausdehnung oder Umstrukturierung des Standortes unter Berücksichtigung der Regelungen des § 35 BauGB nicht bzw. nur in sehr geringem Umfang möglich. Insbesondere die geplanten Erweiterungen in bislang nicht genutzte Bereiche begründen ein Bauleitplanerfordernis.
Zur Bewältigung der zukünftigen Aufgaben der Abfallentsorgung des Landkreises Spree-Neiße sind die auf dem Betriebshof Forst (Lausitz) derzeit vorhandenen Möglichkeiten nicht ausreichend. Der Betriebshof muss daher in den nächsten Jahren zukunftssicher erweitert und modernisiert werden. Diesbezüglich wurde im Jahr 2021 durch das Ingenieurbüro C & E Consulting und Engineering GmbH Chemnitz ein Standortentwicklungskonzept für den Betriebshof Forst (Lausitz) erarbeitet. In diesem Zusammenhang sind in den nächsten 5 Jahren folgende Anlagenteile umzubauen, zu modernisieren und neu zu errichten:
Für die Umbau-, Modernisierungs- und Neuerrichtungsmaßnahmen sind die derzeit auf dem Betriebshof vorhandenen Flächen nicht ausreichend. Es ist daher erforderlich, die bereits seit Jahren zur Flächenerweiterung vorgesehenen Grundstücke im Süden und Norden des Betriebshofes zu erweitern.
Vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklungsrichtung und der beabsichtigten Ausdehnung auf Flächen, die im gültigen Flächennutzungsplan noch als Waldflächen deklariert sind, sind folgende Bauleitplanverfahren erforderlich:
a) vorhabenbezogener Bebauungsplan b) vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „10. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“
Es ist beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan anzupassen, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.
Nach Rücksprache mit der höheren Verwaltungsbehörde am 07.10.2021 ist hierbei im vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Darstellung als Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung und im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Deponie und Abfallentsorgung zielführend, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Entwicklung des Areals zu schaffen.
Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen.
Anlagen: Anlage 1 Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches Anlage 2 Kostenübernahmeerklärung
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