Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0343/2021  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)' i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "10. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)" mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
11.11.2021 
9. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.11.2021 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.12.2021 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Deponie FNP
Kostenübernahmeerklärung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung.

 

Die Beschlüsse werden ortsüblich bekanntgegeben.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Entwicklungsrichtung

 

  1. Planungsrechtliche Einordnung

 

Der Standort der Deponie an der Bundesautobahn A 15 liegt im Außenbereich und wird auf der Grundlage des § 35 BauGB beurteilt.

 

Im Geltungsbereich des gültigen Flächennutzungsplanes von 1998 erfolgte eine Darstellung als Fläche für

 

  • Fläche als Mülldeponie / Halde
  • Kennzeichnung einer geplanten Nutzungsänderung (Erweiterungsfläche)
  • Altlasten

 

r die bestehenden baulichen Anlagen liegen unterschiedliche Genehmigungen nach

 

  • Abfallrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • und auf der Grundlage von Baugenehmigungen nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)

 

vor. Aufgrund der Lage des Standortes im Außenbereich sind der künftigen Entwicklung enge Grenzen gesetzt.

 

So ist eine weitere räumliche Ausdehnung oder Umstrukturierung des Standortes unter Berücksichtigung der Regelungen des § 35 BauGB nicht bzw. nur in sehr geringem Umfang möglich. Insbesondere die geplanten Erweiterungen in bislang nicht genutzte Bereiche begründen ein Bauleitplanerfordernis.

 

  1. Geplante Entwicklungsrichtung

 

Zur Bewältigung der zukünftigen Aufgaben der Abfallentsorgung des Landkreises Spree-Neiße sind die auf dem Betriebshof Forst (Lausitz) derzeit vorhandenen Möglichkeiten nicht ausreichend. Der Betriebshof muss daher in den nächsten Jahren zukunftssicher erweitert und modernisiert werden. Diesbezüglich wurde im Jahr 2021 durch das Ingenieurbüro C & E Consulting und Engineering GmbH Chemnitz ein Standortentwicklungskonzept für den Betriebshof Forst (Lausitz) erarbeitet. In diesem Zusammenhang sind in den nächsten 5 Jahren folgende Anlagenteile umzubauen, zu modernisieren und neu zu errichten:

 

  • Behälterlager,
  • Wertstoffhof,
  • Grünabfallkompostieranlage,
  • Umschlagplatz Papier und Holz,
  • Tank- und Waschplatz,
  • Beleuchtung,
  • PV-Anlage,
  • Brauchwasserversorgung und
  • Elektroenergieversorgung.

 

r die Umbau-, Modernisierungs- und Neuerrichtungsmaßnahmen sind die derzeit auf dem Betriebshof vorhandenen Flächen nicht ausreichend. Es ist daher erforderlich, die bereits seit Jahren zur Flächenerweiterung vorgesehenen Grundstücke im Süden und Norden des Betriebshofes zu erweitern.

 

  1. Bauleitplanerfordernis

 

Vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklungsrichtung und der beabsichtigten Ausdehnung auf Flächen, die im gültigen Fchennutzungsplan noch als Waldflächen deklariert sind, sind folgende Bauleitplanverfahren erforderlich:

 

a)      vorhabenbezogener Bebauungsplan

b)      vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung 10. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)

 

Es ist beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan anzupassen, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

 

Nach Rücksprache mit der höheren Verwaltungsbehörde am 07.10.2021 ist hierbei im vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Darstellung als Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung und im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Deponie und Abfallentsorgung zielführend, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Entwicklung des Areals zu schaffen.

 

  1. Kostenübernahme

 

Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.

 

  1. Hinweis

 

Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen.

 


Anlagen:

Anlage 1 Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches

Anlage 2 Kostenübernahmeerklärung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Deponie FNP (214 KB)    
Anlage 2 2 Kostenübernahmeerklärung (1079 KB)