Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0347/2021  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "An der Elsterstraße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
11.11.2021 
9. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.11.2021 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.12.2021 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Elsterstraße

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes An der Elsterstraße im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Der in der Anlage befindliche Lageplan (Geltungsbereich) ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Neugefasst durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802), in Kraft getreten am 23.06.2021):

 

§ 13 b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren

Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 rmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu fassen.

 

Neben verschiedenen Verfahrenserleichterungen für die Aufstellung der Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren (z.B. Entfallen der Umweltprüfung, Erleichterungen bei der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung) ermöglicht es § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Gemeinde, von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) abzuweichen, ohne den FNP in einem gesonderten Verfahren ändern oder ergänzen zu müssen. Die Verfahrensvereinfachung beim Bebauungsplan wird mit einer bloßen nachrichtlichen Berichtigung des FNP kombiniert, der FNP wird später im Wege der Berichtigung angepasst bzw. geändert.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat sich im starken Maße auf innerörtliche Wohnbauentwicklungen konzentriert. Dennoch reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um insbesondere auch im Bereich der Ortsteile über ausreichend Bauflächenpotentiale zu verfügen. Der Stadt liegen zahlreiche Nachfragen nach Bauplätzen, z. B. für die Errichtung von Eigenheimen vor, sowohl im Stadtgebiet als auch in den Ortsteilen.

 

Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO zur vorrangigen (straßenbegleitenden) Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern, um der Nachfrage nach Baugrundstücken in der Ortslage Eulo kurzfristig gerecht zu werden. Das Verfahren wird gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt:

 

In der Ortslage Eulo besteht generell, vor allem aber auch seitens der Bewohner bzw. deren Familienangehörigen ein großes Interesse an Bauland, um darauf u.a. Einfamilienhäuser inklusive Nebengebäuden errichten zu können. Einige Bauinteressenten sind ehemalige Forster bzw. Lausitzer und auch „ckkehrer“. Das derzeitige Baufchenpotential in der Ortslage Eulo ist weitgehend ausgeschöpft.

 

Speziell das Flurstück 505 wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung des  Umsiedlungsstandortes Horno vor mehr als 15 Jahren im Rahmen eines Flächentausches neu parzelliert und sollte zu einem späteren Zeitpunkt einer jungen ansässigen Familie als Baufläche dienen. Die junge Familie stammt aus der Ortslage Eulo, hat ihr familiäres Umfeld in Eulo und möchte aktuell in Eulo bauen. Die gesamte Familie engagiert sich in der Ortslage und der Stadt (u. a. in der Feuerwehr). Leider wurde versäumt, dieses Ansinnen im Rahmen der früher durchgeführten Bauleitplanverfahren einzubringen und damit verbindlich Baurecht auf diesem Flurstück zu schaffen. Der Bedarf, diese Siedlungsfläche an der Elsterstraße zu erweitern, ist also bereits vor längerer Zeit entstanden.

 

Nun besteht die Möglichkeit, diese Flächen als Bauland zu mobilisieren und zeitnah zu entwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung des Geländes geschaffen werden. rger aus der Ortslage Eulo haben die Stadt Forst (Lausitz) gebeten, Baurecht auf den betreffenden Flächen zu schaffen.

 

Das Plangebiet weist eine hohe Lagegunst auf, da sie sich im Siedlungsbereich der Gemeinde befindet und von schon vorhandener Wohnbebauung umgeben ist. Weiterhin ist eine Anbindung dieser Fläche an die Infrastruktur (Straße, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, private Medien) mit vertretbarem Aufwand möglich.

Der Ansatz der Wiedernutzbarmachung einer in ihren ursprünglichen Funktionen nicht mehr benötigten Fläche (Grünland, landwirtschaftliche Fläche), die Nachverdichtung und der Vorzug der Innenentwicklung vor einer Entwicklung im Außenbereich sind weitere Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

 

Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Außenbereichsfläche, welche von Innenbereich umschlossen ist. Es handelt sich, aufgrund der vergleichsweise niedrigen bzw. mittleren Bodenwertzahlen und der verhältnismäßig geringen und ungünstigen Größe des Feldblockes um eine für die Landwirtschaft eher weniger interessante Fläche (zumal die bestehende Landwirtschaftsfläche nur geringfügig um ca. 1.000 mm² verkleinert wird und in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Bauerwartungsland ausweist).

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes An der Elsterstraße“ ergibt sich somit aus dem in der Anlage dargestellten Kartenausschnitt (Abgrenzungsplan, Geltungsbereich) und umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Forst, Flur 43: Flurstück 505, Flurstück 123 (teilweise), Flurstück 923 (teilweise). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,285 ha / ca. 2.850 m². Da somit schon die Grundstücksfläche weit unter der o.g. maximal zulässigen Grundfläche von 10.000 m² liegt, ist die Aufstellung im beschleunigten Verfahren zulässig.

 

Die betreffenden Flächen im Geltungsbereich sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft (Flurstück 505) und als Grünfläche ohne Zweckbestimmung (Teilfläche von Flurstück 123) enthalten. Im Süden und Westen grenzen die Flächen an zusammenhängende Wohnbauflächen (an den rechtskräftigen Bebauungsplan Neuansiedlung Horno“, 1. Änderung“ und 2. Änderung sowie an die rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Eulo, 1. Änderung“ (Innenbereichssatzung)).

 

In der rechtsgültigen 1. Änderung zum Flächennutzungsplan ist die Fläche hinter dem Flurstück 505 (zum Ortsteil Horno hin) außerdem als Bauerwartungsland ausgewiesen (gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen, geplante Baulandreserve für den Ortsteil Horno).

 

Der Bebauungsplan kann aufgrund der Plangebietsgröße und der geplanten Nutzung als Wohnbaugebiet im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.

 

Folgende Verfahrensschritte sollen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht durchgeführt werden:

 

-   Umweltprüfung und -bericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB,

-   frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB,

- Monitoring und zusammenfassende Erklärung gemäß § 4c und § 10a BauGB.

 

Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

 

Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben. Die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird gesondert bekanntgemacht. Auf die öffentliche Auslegung und Beteiligung wird durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) sowie auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend hingewiesen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere geordnete städtebauliche Entwicklung und die Schaffung von erforderlichen Wohnbauflächen in der Ortslage Eulo geschaffen.

 

Kosten

 

Aufstellung eines Bebauungsplanes "An der Elsterstraße" im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13b i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB):

 

Neben der Erstellung einer Entwurfszeichnung und der Begründung wird eine gnordnerische Einschätzung erfolgen müssen.Voraussichtliche Kosten: ca. 15.000,00 EUR (Schätzung)

Die Aufwendungen für die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens werden vollumfänglich durch die Stadt Forst (Lausitz) getragen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt der Stadt (Leistung: 51.1.01.100, Sachkonto 52710000 (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen) eingestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.100 // 52710000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

15.000,00

EUR

2022:   110.000,00

EUR

0

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

0

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Lageplan (Geltungsbereich)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Elsterstraße (272 KB)