Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die entsprechende Mittelveranschlagung ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2022 ff. (einschließlich der Finanzplanung bis 2024) – hier im Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit. Erläuterungen:
Im Ostdeutschen Rosengarten befindet sich der Abschlagsgraben II, auch Entengraben genannt. Die Stadt Forst (Lausitz) ist Eigentümerin des Abschlagsgrabens II und somit für die Unterhaltung zuständig.
Der Abschlagsgraben II teilt die Parkanlage in Rosenpark und Wehrinselpark und verbindet auf kurzem Wege den Mühlgraben und die Neiße. Im Abschlagsgraben II selbst befindet sich eine 1968 errichtete technische Anlage zur Wasserregulierung, das sogenannte Entengrabenwehr. Die Anlage dient der Wasserregulierung und gewährleistet einen kontinuierlichen Wasserstand im Abschlagsgraben II. Die Anlage ist baufällig und ein Ersatzneubau ist erforderlich. Ein Zugang zur Anlage ist derzeit nur über die vorhandene Wiesenfläche möglich, auf der sich auch Teile eines ehemaligen Deiches befinden. Durch die Wiederherstellung des Deiches in Verbindung mit einer barrierefreien Wegeanbindung soll ein deutlich verbesserter Hochwasserschutz für die denkmalgeschützte Parkanlage erreicht werden.
Die Gesamtmaßnahme stellt eine beispielhafte Kombination aus Klimaschutz, Hochwasserschutz, Naturschutz, Denkmalschutz und den technischen Erfordernissen dar. Die Gesamtmaßnahme bedeutet vor allem den Erhalt einer einzigartigen Vegetationsfläche mit allen seinen positiven Effekten auf die klimatischen und sozialen Aspekte der Stadt Forst (Lausitz).
Mit dem Ersatzneubau der Wehranlage sollen eine Vielzahl von Funktionen nachhaltig gesichert werden:
Erhalt der Funktion des Rosengartens als sozialer Begegnungs- und Erholungsort in der Stadt mit hoher Wirksamkeit für den Klimaschutz (CO2-Minderung), Beitrag zur Gestaltung der Grün- und Freiräume im Sinne der Gesundheitsvorsorge, Erhalt der Funktionsfähigkeit als Temperatur- oder Wasserregulierungseinheit, insbesondere in Bezug auf Überflutungsvorsorge, Aufrechterhaltung eines wichtigen Teils des Klimanetzwerkes des städtischen Parkverbundes als „grüne Lunge“ der Stadt Forst (Lausitz), Stärkung der Vitalität, Anpassungsfähigkeit und Erhalt der Grün- und Freiräume angesichts zunehmender Extremwetterlagen, Schutz und Erhalt eines einzigartigen vegetativen Raumes: Oberwasserseitig befindet sich ein wertvoller Alteichenbestand, wertvoll sowohl im Hinblick auf Klimaschutz (CO2-Umwandlung / Speicher) als auch in der Lebensfunktion aus Artenschutzsicht, Verbesserung des Hochwasserschutzes für weite Teile der denkmalgeschützten Anlage, Erhalt des ästhetischen Wertes der Anlage (Stillgewässer), Durch die Maßnahme wird die öffentliche Zugänglichkeit des Geländes weiterhin erhalten (Brückenfunktion der Wehranlage). Verbesserung der Nutzbarkeit der Anlage als Erholungs- und Kulturstandort durch den Erhalt und die Schaffung einer zusätzlichen Wegeverbindung zwischen Wehrinselpark und Rosenpark.
Mit dem Ersatzneubau der Wehranlage mit Wegeanbindung und Heranführen eines Parkweges sollen weitere positive Effekte erzielt werden:
Anpassung der historischen Parkanlage an die klimatischen Veränderungen im Bereich eines Fauna-Flora-Habitatgebietes sowie in einem Landschaftsschutzgebiet, eine zukunftsweisende Investition zur Treibhausgasminderung, zur Temperatur- und Wasserregulierung, Steigerung der Qualität und Quantität des Rosengartens als sozialen Begegnungsort und für nachhaltige Mobilität, Verbesserung der Klimabilanz der Stadt Forst (Lausitz), Steigerung der CO2-Absorptionsfähigkeit des Areals, Mit der neuen Wegeanbindung wird gleichzeitig die Deichfunktion im Wehrinselpark wieder hergestellt und somit ist ein deutlich verbesserter Hochwasserschutz für die denkmalgeschützte Parkanlage gegeben. Der Wehrinselpark wird durch die Wegeanbindung auch für mobilitätseingeschränkte Besucher erschlossen. Durch die Wegeverbindung zwischen dem Wehrinselpark und dem Rosenpark wird die Evakuierungssituation und somit die Nutzbarkeit des Rosengartens für Veranstaltungen verbessert. Durch den Ersatzneubau der Wehranlage kann derzeit noch präventiv der drohenden Einbuße der Funktionsfähigkeit des Areals begegnet werden und gleichzeitig eine Steigerung der Qualität der Grün- und Freiflächen erreicht werden.
Die Kostenannahme für das Gesamtvorhaben beläuft sich einschließlich aller Nebenkosten auf 1.342.000,00 EUR.
Im Rahmen des Bundesprogramms zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ werden investive, investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen zur Stärkung der Vitalität und Funktionsvielfalt von städtischen Grün- und Freiräumen gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist eine hohe fachliche Qualität, ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder ein hohes Innovationspotenzial der Maßnahme. Dieses Bundesprogramm wird aus dem Energie- und Klimafonds finanziert. Die Bundesmittel stehen bis 2025 zur Verfügung.
Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert:
Maßgabe der §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VV-BHO)
Die Stadt Forst (Lausitz) hat sich im Rahmen dieses Bundesprogrammes mit dem Projekt „Wehranlage im Wehrgraben II im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)“ beteiligt und die Projektskizze vom 15.03.2021 beim Bundesinstitut für Bau-, Stad- und Raumforschung (BBSR) eingereicht. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 09. Juni 2021 die Stadt Forst (Lausitz) mit dem Projekt „Wehranlage im Wehrgraben II im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)“ für eine Antragstellung im Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ ausgewählt. Der Förderzeitraum läuft bis 2025. Am 21.03.2022 fand das Koordinierungsgespräch statt.
Im Zusammenhang mit den Empfehlungen im Rahmen des Koordinierungsgespräches wird das Gesamtprojekt für die Beantragung der Bundesförderung mit dem Projekttitel „Ersatzneubau der technischen Anlage zur Wasserregulierung im Abschlagsgraben II im Ostdeutschen Rosengarten in Forst (Lausitz)“ bezeichnet.
Die Stadt Forst (Lausitz) beantragt im Zuwendungsverfahren die Zuwendung. Es wird eine Förderung von 90 % angestrebt. Es besteht keine weitere öffentliche Förderung für diese Maßnahme. Bei einer Gesamtsumme von 1.342.000,00 EUR ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 134.200,00 EUR bereitzustellen.
Darstellung der geplanten Gesamtfinanzierung:
Für die Maßnahme stehen keine Mittel von sonstigen beteiligten Dritten und auch keine Mittel aus anderen öffentlichen Fördermaßnahmen zur Verfügung.
Die Haushaltsmittel sind im Finanzplan des Haushaltes der Stadt Forst (Lausitz) berücksichtigt.
Dieser Beschluss wird Bestandteil des Zuwendungsantrages im Rahmen des Bundesprogramms zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“. Finanzielle Auswirkungen:
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