Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0448/2022  

 
 
Betreff: Förderprogramm Graue Flecken - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Egbert Lamm
Federführend:Stabsstelle des Bürgermeisters und für Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.06.2022 
20. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
01.07.2022 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vereinbarung Breitbandversorgungssituation graue Flecken

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, für die Stadt Forst (Lausitz) die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) über die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Spree-Neiße zur Verbesserung der Breitbandsituation gem. §3 Abs.1 S.1 Nr.2, Abs.3 GKGBbg  i.V.m. §5 Abs.1 S.1 Alt.2 GKGBbg abzuschließen.


Erläuterungen:

 

Neben bereits zeitgemäß erschlossenen Bereichen existieren im Landkreis Spree-Neiße Gebiete und ländliche Ortsteile mit sogenannten grauen NGA Flecken (≤ 200 Mbit/s Download).

Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, diese Räume gemäß Bundesrichtlinie Breitbandausbau „Graue Flecken“ zu identifizieren und so auszubauen, dass der Anschluss an moderne Kommunikationstechniken den gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen genügt.

Mit der Vereinbarung übertragen die Gemeinden, Städte und Ämter dem Landkreis die Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen der Breitbandentwicklung.

Es geht darum Synergieeffekte der interkommunalen Kooperation zu erreichen und die kommunalen Planungen zu größeren Infrastrukturmaßnahmen zusammenzufassen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es wird auf §4 des beigefügten Vereinbarungsentwurfes verwiesen.

Kosten des Ausbauprojektes, die nicht durch Fördermittel abgedeckt sind, sind durch die Kommunen sicher zu stellen. Der Eigenenteil könnte zwischen 10% und 50% liegen.

Aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten ist ein Sonderkündigungsrecht für die Kommunen aufgenommen worden. (siehe § 6 Abs.3)

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, Stand 28.04.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Breitbandversorgungssituation graue Flecken (2276 KB)