Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage des § 101 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg im Ergebnis der Entscheidung des Beschlusses SVV/0458/2022 vom 01.07.2022 die Bestellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes. Erläuterungen:
Die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes, Frau Monika Langhammer, wird mit Beschluss SVV/0457/2022 vom 01.07.2022 zum 31.12.2022 entsprechend § 101 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg abberufen. Die Neubesetzung erfolgt im Ergebnis einer öffentlichen Stellenausschreibung. Die Bestellung durch die Stadtverordnetenversammlung zum 01.01.2023 erfolgt ebenfalls auf Grundlage von § 101 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. |
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