Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30.10.2020 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zu einem Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ einschließlich der Anlage 1 (Beschlussvorlage Nr. SVV/0178/2020), auf der Grundlage des § 1 Abs. 8 BauGB.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Erläuterungen:
Am 30.10.2002 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ein Beschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zu einem Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ gefasst (Beschlussvorlage Nr. SVV/0178/2020).
Grundlage hierfür war ein Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2020 (Beschlussvorlage Nr. SVV/0149/2020). Hierbei sollten folgende Belange überprüft werden:
Skateranlage
Art der Untersuchungen im Anschluss:
Durchgeführte Untersuchungen
Untersuchungen vom August 2020
Untersuchungen vom Oktober 2020
Mittlerweile gibt es folgende neue Beschlusslagen in der Stadt Forst (Lausitz):
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums – Vorstellung der Varianten im Rahmen der Vorplanung für die Errichtung eines Funktionsgebäudes
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums – Bestätigung der Vorplanung für die Sanierung des Stadions (Variante Kampfbahn Typ B (6 Laufbahnen samt Nebenanlagen))
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums – Bestätigung der Vorplanung für die Errichtung einer Skateranlage (Skaterbahn, Alternativstand- ort 3)
Beratung mit der technischen Aufsicht am 24.03.2022
In einer Beratung am 24.03.2022 mit der technischen Bauaufsicht des Landkreises Spree- Neiße wurden die baulichen Maßnahmen innerhalb der bestehenden und außerhalb der bestehenden Sportstätte besprochen.
Im Ergebnis wurde empfohlen, den Geltungsbereich des B-Planes nur für den Nordbereich des Areals am Wasserturm zu fassen (Flächen nördlich der jetzigen Laufbahn).
Vorgehensweise:
Die Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses wird zur verfahrensrechtlichen Klarheit vorgeschlagen. Des Weiteren können dadurch die Kosten des neuen Verfahrens gemindert werden. Anlagen:
Lageplan
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