Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0486/2022  

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30.10.2020 - Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "Sport- und Freizeitareal Am Wasserturm" (Beschlussvorlage SVV/0178/2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
15.09.2022 
13. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.09.2022 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.10.2022 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Sport- und Freizeitareal

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30.10.2020 gem. § 2 Abs. 1 Bau­gesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zu einem Bebauungsplan der Innen­entwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasser­turm“ einschließlich der Anlage 1 (Beschlussvorlage Nr. SVV/0178/2020), auf der Grundlage des § 1 Abs. 8 BauGB.

 

Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.

 


Erläuterungen:

 

Am 30.10.2002 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ein Beschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zu einem Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „Sport-­­­­­­ und Freizeitareal am Wasserturm“ gefasst (Beschlussvorlage Nr. SVV/0178/2020).

 

Grundlage hierfür war ein Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2020 (Beschlussvorlage Nr. SVV/0149/2020). Hierbei sollten folgende Belange überprüft werden:

 

  • Prüfung der Feuerwehrzufahrt zum geplanten Gebäudestandort und den Standort der

Skater­­­­­­­­­anlage

  • Prüfung der Belange der Deutschen Bahn AG
  • Erstellung eines Baugrundgutachtens für den geplanten Gebäudestandort des Kinder- und Jugendzentrums

 

Art der Untersuchungen im Anschluss:

 

Durchgeführte Untersuchungen

 

Untersuchungen vom August 2020

 

  1. Ergebnisse der chemischen Untersuchung nach LAGA Bauschutt, Standortvariante 1
  2. Ergebnisse der chemischen Untersuchung nach LAGA Bauschutt, Standortvariante 2

 

Untersuchungen vom Oktober 2020

 

  1. Ergänzende geotechnische Stellungnahme, Standortvariante 1
  2. Ergänzende geotechnische Stellungnahme, Standortvariante 2

 

Mittlerweile gibt es folgende neue Beschlusslagen in der Stadt Forst (Lausitz):

 

  • Beschlussvorlage Nr. SVV/0399/2022 im Ausschuss für Bauen und Vergabe am 17.03.2022

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums Vorstellung der Varianten im Rahmen der Vorplanung für die Errichtung eines Funktionsgebäudes

 

  • Beschlussvorlage Nr. SVV/0400/2022/2 in der Stadtverordnetenversammlung vom 06.07.2022

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums Bestätigung der Vorplanung r die Sanierung des Stadions (Variante Kampfbahn Typ B (6 Lauf­bahnen samt Nebenanlagen))

 

  • Beschlussvorlage Nr. SVV/0401/2022/2 in der Stadtverordnetenversammlung vom 06.07.2022

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums Bestätigung der Vorplanung für die Errichtung einer Skateranlage (Skaterbahn, Alternativstand-

ort 3)

 

Beratung mit der technischen Aufsicht am 24.03.2022

 

In einer Beratung am 24.03.2022 mit der technischen Bauaufsicht des Landkreises Spree- Neiße wurden die baulichen Maßnahmen innerhalb der bestehenden und außerhalb der besteh­enden Sportstätte besprochen.

 

Im Ergebnis wurde empfohlen, den Geltungsbereich des B-Planes nur für den Nordbereich des Areals am Wasserturm zu fassen (Flächen nördlich der jetzigen Laufbahn).

 

Vorgehensweise:

 

  • Aufhebung des Altbeschlusses gem. § 1 Abs. 8 BauGB
  • Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ nach § 1 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB

 

Die Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses wird zur verfahrensrechtlichen Klarheit vorgeschlagen. Des Weiteren nnen dadurch die Kosten des neuen Verfahrens gemindert werden.


Anlagen:

 

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Sport- und Freizeitareal (297 KB)