Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0490/2022/1  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
hier: Beantragung von Fördermitteln zur Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz) in der Ortslage Eulo für den Vereins- und Freizeitsport vorrangig für Kinder und Jugendliche
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FDP - Fraktion Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.10.2022 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtsplan
Anlage 2 Nutzeranforderungen

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Beantragung von
rdermitteln für die Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz) im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Im Haushalt 2023 ff sind die erforderlichen Mittel einzuplanen.

 

 


Erläuterungen:

 

SV Lausitz Forst e.V.

 

 

Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushaltes 2022 Programmmittel in Höhe von 476 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrich­tungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vorgesehen. Es sind Jahresraten bis 2027 vorgesehen, um eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeu­tung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungs­leistungen an den Klimawandel zu ermöglichen. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) möchte sich im Rahmen dieses Bundesprogramms mit dem Projekt „Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11 des SV Lausitz Forst e.V. für den Vereins- und Freizeitsport“ beteiligen. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen begleitet. Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, bis zum 30.09.2022 Projektskizzen einzureichen.

 

r die Förderfähigkeit sind unter anderem folgende Kriterien ausschlaggebend, die die Beantragung des Projektes unterstützen:

 

a)      investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung

b)      mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel zu ermöglichen

c)      Die zu fördernden Projekte müssen: „… zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude“ beitragen. Konkret wird gefördert:

      die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,

      die Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,

      die Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,

      der Einbau und die Erneuerung einer Lüftungsanlage,

      der Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,

      der Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme,

      wassersparende Armaturen, energieeffiziente Pumpen, Nutzung erneuerbare Energien, Reduzierung Betriebsmitteleinsatz (S. 10f FAQ),

      Die Wärmeversorgung des Gebäudes muss nach der Sanierung grundsätzlich ohne fossile Energieträger auskommen (S. 12 FAQ).

      Die Gebäude müssen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 70 („EG 70“) aufweisen

      Ersatzneubauten und Erweiterungen, die eine zusammenhängende Netto-Grundfläche > 50 m² aufweisen, müssen nach Abschluss der Maßnahme die Effizienzgebäude-Stufe 40 gem. BEG erreichen.

d)      Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beiträgt „klimafreundlicher Gebäudebetrieb“

e)      Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig, wenn sie im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist.

f)        Bestimmte energetische Standards müssen eingehalten werden.

 

Mit dem in der Projektskizze benannten Maßnahmen wurde noch nicht begonnen und es besteht keine weitere öffentliche Förderung für dieses Vorhaben. Im Finanzplan des Haushaltes der Stadt Forst (Lausitz) ist die Maßnahme konzeptionell eingestellt.

 

Derzeit wird eine Entwicklungsstudie zur Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11 durch die KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH aus Dresden erarbeitet. Das Ergebnis soll bis zum 15.12.2022 vorliegen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass entsprechend der Aufgabenstellung (Beschlussvorlage SVV/0413/2022) eine Kostenan­nahme die Grundlage für die Beantragung ist.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) strebt die 75-%-Förderung an. Das setzt voraus, dass die Stadt Forst (Lausitz) sich in einer Haushaltsnotlage befindet. Eine entsprechende Bestätigung der Kommunalaufsicht wird angefordert. Verpflichtend für die Antragsteller ist, dass mit Poststempel 21.10.2022 die Unterlagen beim Fördermittelgeber nachzureichen sind (Beschluss Stadtverordnetenversammlung, Bestätigung Kommunalaufsicht, Information des Landesamtes für Bauen und Verkehr über die Antragstellung).

 

 

Folgende Maßnahmen sind Inhalt der Projektskizze:

 

Maßnahmen

Kosten (ca.)

in EUR

 

Umbau, Sanierung und Erweiterung oder Ersatzneubau eines Mehrzweckgebäudes mit Sporthalle

2.300.000,00

 

Neuordnung und Neugestaltung/Ertüchtigung der vorhandenen Sportflächen

      Errichtung eines Kunstrasenplatzes (Allwetterplatz) mit Flutlichtanlage auf Spielfeld B zur ganzjährigen Nutzung für den Vereins- und Freizeitsport (mit integrierter Kleinspielfeldnutzung)

      Errichtung einer Flutlichtanlage für die beiden Kleinspielfelder

      Errichtung einer Unterflurberegnung auf Spielfeld A sowie Optimierung der Unterflurberegnung der beiden Kleinspielfelder

      Sanierung des Hartplatzes

      teilweise Erneuerung der Infrastruktur auf der Sportanlage (Wege, Pflasterungen, Sitzmöglichkeiten für Zuschauer etc.)

      Neubau von Leichtathletikanlagen

      Errichtung eines Carports

      Betrachtung der Parkmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld der Sportanlage und zielorientierte Neuord­nung der Kfz-Stellplätze und Fahrradstellplätze. Ggf. Vorschlag zur Schaffung weiterer erforderlicher Stellflächen. Betrachtung und Vorschläge zur Entschärfung der Sackgassensituation in der Sper­lingsgasse

2.100.000,00

Planungs- und Nebenkosten

900.000,00

Gesamtkosten

5.300.000,00

 

 

Die Baumaßnahme soll realisiert werden planungsseitig in 2023 und bauseitig in 2024 bis 2027.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

42.5.02.100 // 09611106

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

5.300.000,00

EUR

Eigenanteile

2023   187.000,00

2024   250.000,00

2025   375.000,00

2026   375.000,00

2027   137.500,00

EUR

0

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersichtsplan (4524 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Nutzeranforderungen (171 KB)