Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Beantragung von
Erläuterungen:
SV Lausitz Forst e.V.
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushaltes 2022 Programmmittel in Höhe von 476 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vorgesehen. Es sind Jahresraten bis 2027 vorgesehen, um eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel zu ermöglichen. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Die Stadt Forst (Lausitz) möchte sich im Rahmen dieses Bundesprogramms mit dem Projekt „Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11 des SV Lausitz Forst e.V. für den Vereins- und Freizeitsport“ beteiligen. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen begleitet. Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, bis zum 30.09.2022 Projektskizzen einzureichen.
Für die Förderfähigkeit sind unter anderem folgende Kriterien ausschlaggebend, die die Beantragung des Projektes unterstützen:
a) investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung b) mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel zu ermöglichen c) Die zu fördernden Projekte müssen: „… zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude“ beitragen. Konkret wird gefördert: die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen, die Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren, die Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude, der Einbau und die Erneuerung einer Lüftungsanlage, der Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, der Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme, wassersparende Armaturen, energieeffiziente Pumpen, Nutzung erneuerbare Energien, Reduzierung Betriebsmitteleinsatz (S. 10f FAQ), Die Wärmeversorgung des Gebäudes muss nach der Sanierung grundsätzlich ohne fossile Energieträger auskommen (S. 12 FAQ). Die Gebäude müssen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 70 („EG 70“) aufweisen Ersatzneubauten und Erweiterungen, die eine zusammenhängende Netto-Grundfläche > 50 m² aufweisen, müssen nach Abschluss der Maßnahme die Effizienzgebäude-Stufe 40 gem. BEG erreichen. d) Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beiträgt „klimafreundlicher Gebäudebetrieb“ e) Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig, wenn sie im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist. f) Bestimmte energetische Standards müssen eingehalten werden.
Mit dem in der Projektskizze benannten Maßnahmen wurde noch nicht begonnen und es besteht keine weitere öffentliche Förderung für dieses Vorhaben. Im Finanzplan des Haushaltes der Stadt Forst (Lausitz) ist die Maßnahme konzeptionell eingestellt.
Derzeit wird eine Entwicklungsstudie zur Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11 durch die KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH aus Dresden erarbeitet. Das Ergebnis soll bis zum 15.12.2022 vorliegen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass entsprechend der Aufgabenstellung (Beschlussvorlage SVV/0413/2022) eine Kostenannahme die Grundlage für die Beantragung ist.
Die Stadt Forst (Lausitz) strebt die 75-%-Förderung an. Das setzt voraus, dass die Stadt Forst (Lausitz) sich in einer Haushaltsnotlage befindet. Eine entsprechende Bestätigung der Kommunalaufsicht wird angefordert. Verpflichtend für die Antragsteller ist, dass mit Poststempel 21.10.2022 die Unterlagen beim Fördermittelgeber nachzureichen sind (Beschluss Stadtverordnetenversammlung, Bestätigung Kommunalaufsicht, Information des Landesamtes für Bauen und Verkehr über die Antragstellung).
Folgende Maßnahmen sind Inhalt der Projektskizze:
Die Baumaßnahme soll realisiert werden planungsseitig in 2023 und bauseitig in 2024 bis 2027.
Finanzielle Auswirkungen:
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