Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 4. Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend Anlage 1.
Die Gebührenkalkulationen entsprechend der Anlagen 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen: 1. AllgemeinGemäß Brandenburgischem Wassergesetz obliegt den Gemeinden die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Sammelgruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurden die Leistungen für den Transport und das Einsammeln des zum 31.12.2023 auslaufenden Vertrages mit der Firma Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH mit dem Beschluss Nr. SVV/0612/2023 neu vergeben. Mit der Neuvergabe dieser Leistung konnten die hierfür erforderlichen spezifischen Kosten leicht gesenkt werden. Dem gegenüber sind die Kosten für die Abwasserbehandlung bei rückläufigen Frischwasserbezügen leicht gestiegen. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung aus dezentralen Abwasseranlagen erfolgte auf Basis der Kostenschätzung aus der Informationsvorlage SVV/0256/2021 die Überprüfung der Durchführung der Transportleistung der dezentralen Abwasserbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) in Eigenleistung durch den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)". Auf Grund aktueller Erkenntnisse aus der praktischen Umsetzung der dezentralen Schmutzwasserentsorgung wurden zusätzlich verschiedene redaktionelle Änderungen der Fäkaliensatzung notwendig. 2. Bewertung einer Ausführung der dezentralen Schmutzwasserentsorgung in EigenleistungDie Feststellungen aus der Informationsvorlage SVV/0256/2021 zu den bestehenden Strukturen der dezentralen Abwasseranlagen im Gemeindegebiet haben weiterhin Ihre Gültigkeit. Aus den Entwicklungen der Fäkalienmengen auf das Modell der Transportleistungen ergeben sich keine grundlegenden Veränderungen der anzunehmenden Zeitansätze und damit verbunden auf den Personal- und Gerätebedarf. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Anpassung der Fäkalienmengen und der Anpassungen der Lohn-, Geräte- und Treibstoffkosten lässt sich die aktuelle Kostenschätzung wie folgt darstellen.
Im Fazit ist festzustellen, dass eine wirtschaftliche Ausführung der Leistungen zum Einsammeln und Transportieren durch den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ aus derzeitiger Sicht nicht möglich ist. Eine weitergehende Untersuchung der organisatorischen und technischen Umsetzung erfolgt nicht. 3. GebührenkalkulationDie Einführung der gestaffelten Transportpreise entsprechend der zu verlegenden Saugschlauchlängen hat sich weiterhin bewährt und wird fortgeführt. Die vorliegende Kalkulation der Gebühren berücksichtigt die aktuellen Kosten für das Einsammeln und Transportieren für die Jahre 2024 und 2025 sowie die aktualisierten Kosten der Abwasserbehandlung auf Grundlage der Gesamtkalkulation für die Abwasserbeseitigung für die Jahre 2024 und 2025. Die Ausgangswerte der Kalkulation sind in der Anlage 2 dargestellt. Die Kalkulation und die sich daraus ergebenden Gebühren je Tarifgruppe sind in der Anlage 3 dargestellt. Durch die demographische Bevölkerungsentwicklung sind sowohl die Anzahl der abflusslosen Sammelgruben als auch die Anzahl der biologischen Kleinkläranlagen, die angeschlossenen Einwohner, die entsorgten Fäkalienmengen und die gebührenrelevante Frischwassermenge leicht rückläufig. Durch die weitere Umstellung auf die bedarfsgerechte Fäkalschlammentsorgung ist in der Gebührengruppe „Gebühr für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen“ zusätzlich ein Rückgang der gebührenrelevanten Frischwassermenge zu beobachten. Die Reinigungsaufwendungen auf der Kläranlage sind gegenüber der letzten Kalkulation durch die gestiegenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, insbesondere der Energie- und Chemikalienkosten, leicht gestiegen. Durch die Trockenheit der vergangenen Jahre und den zunehmenden Ausbaugrad der Deponie ist die zu entsorgende Deponiesickerwassermenge gegenüber der letzten Kalkulation weiter rückläufig. Unter Berücksichtigung der aktuellen Mengenentwicklungen des Frischwassermaßstabes als Abrechnungsgrundlage sind bei leicht niedrigeren spezifischen Transportkosten und leicht höheren Reinigungsaufwendungen auf der Kläranlage die jeweiligen Gebühren für die Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben, der Fäkalien aus Kleingärten und des Deponiesickerwassers leicht gestiegen. Demgegenüber sind die Entsorgungsgebühren für Fäkalschlamm aus biologischen Kleinkläranlagen durch einen Rückgang der Schmutzfracht gesunken. Die Kalkulation des Zuschlages für eine Notentsorgung ist in der Anlage 4 dargestellt, Anlage 6 stellt die jährlichen Auswirkungen der Gebührenanpassung auf einen Beispielhaushalt mit drei Personen dar. Die Einführung einer Grundgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage wird frühestens für den Abrechnungszeitraum 2026 - 2027 entschieden. Die mit der 1. und der 2. Änderungssatzung der 3. Neufassung der Fäkaliensatzung eingeführten Änderungen wurden in der 4. Neufassung der Fäkaliensatzung zusammengefasst. 4. SatzungsänderungenDie 4. Neufassung der Fäkaliensatzung ist in der Anlage 1 dargestellt. Neben den erforderlichen Aktualisierungen der Gebührensätze wurden zusätzlich verschiedene Klarstellungen bzw. Ergänzungen vorgenommen. Die Anlagen 1, 3 und 4 sind Bestandteil der Beschlussfassung. In der Anlage 5 ist eine Synopse der durchgeführten Satzungsänderungen beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 - 4. Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) Anlage 2 - Ausgangswerte der Gebührenneukalkulation Anlage 3 - Gebührenneukalkulation Anlage 4 - Kalkulation Notentsorgungszuschläge Anlage 5 - Synopse Anlage 6 - Auswirkungen der Gebührenanpassung auf einen Beispielhaushalt
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