Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0001/2024  

 
 
Betreff: Berufung der stellvertretende Wahlleiterin/des stellvertretenden Wahlleiters für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 15 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (Bbg KWahlG) i.V.m. § 2 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (Bbg KWahlV)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Konetzke, Lina Marie
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.07.2024 
konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Berufung von Frau Silvia Ernst als stellvertretende Wahlleiterin für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz). Die Berufung von Herrn Sandro Glode als Wahlleiter gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung SVV/0656/2023 vom 08.12.2023 bleibt unberührt.

 


Erläuterungen:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung SVV/0656/2023 vom 08.12.2023 wurde Herr Sandro Glode als Wahlleiter und Frau Kerstin Liebig als stellvertretende Wahlleiterin gemäß § 2 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung berufen.

 

Frau Kerstin Liebig beendet zum 30.06.2024 ihr langjähriges Arbeitsverhältnis mit der Stadt

Forst (Lausitz).

 

Nach § 15 Abs. 1, Satz 2 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz ist das Amt  der Wahlleiterin oder des Walleiters neu zu besetzen, wenn die Inhaberin oder der Inhaber des Amtes ausscheidet. Dies muss konkludent auch für die oder den stellvertretenden Wahleiter/in gelten, da dieser als Abwesenheitsvertreter im Verhinderungsfall die Wahlleiterin oder den Wahlleiter vertritt .

 

Die Verwaltung schlägt folgende Person als stellvertretende Wahlleiterin vor::

 

-   Frau Silvia Ernst