Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0048/2024  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2025/2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Antonia Reinicke
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Lampe, Michael
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Vorberatung
18.11.2024 
2. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport      
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.11.2024 
3. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.12.2024    3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anl1SVV_0048_2024Satzung25_26
Anlage 1 der Satzung: Straßen Schulbezirke und Überschneidungsgebiete 20025/2026
Anl3SVV_0048_2024-KartenausschnittSchulbezirke

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2025/2026.


Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) muss für jede kommunale Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, „für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist“. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§ 106 Absatz 5 BbgSchulG).

 

Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest (§ 103 Absatz 4 BbgSchulG). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 26. Juli 2017, zuletzt geändert  durch Verwaltungsvorschrift vom 06. Februar  2023, schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 23 SchülerInnen vor. Der untere Wert der Bandbreite beträgt 15, der obere Wert 28 SchülerInnen.

Die Grundschule Keune unterrichtet nach dem Konzept „Schule für gemeinsames Lernen“. Für Schulen, die nach diesem Konzept unterrichten, soll laut Rundschreiben 3/17 (RS 3/17) vom 09. Februar 2017 (Abl. MBJS/17, [Nr. 5], S. 40) für eine neu einzurichtende Klasse eine Klassenfrequenz von 25 SchülerInnen nicht überschritten werden.

 

Insbesondere mit Beginn des Jahres 2015 zeigt sich deutlich, dass die Festlegung von einem Schulbezirk je kommunaler Grundschule zur Konzentration der einzuschulenden Asylbewerber- und Flüchtlingskinder führt. Durch diese konzentrierte Lage der Unterbringung ist die Grundschule Nordstadt massiv zuerst betroffen. Hier ist aus der Sicht der Schulkonferenz, aber auch nach Auffassung des Schulträgers unbedingt gegenzusteuern. Durch die schulrechtliche Möglichkeit der Bildung von Überschneidungsgebieten kann der Schulträger die in diesem Gebiet lebenden Kinder auf alle kommunalen Grundschulen aufteilen. Die Anwendung dieses Verfahrens wurde auch vom Staatlichen Schulamt Cottbus begrüßt.

 

Zum Schuljahr 2025/2026 werden voraussichtlich 147 Kinder, einschließlich der 32 rückgestellten Kinder aus dem vorherigen Schuljahr, in Schulen in städtischer Trägerschaft eingeschult.

 

Vor dieser Ermittlung wurden die der Stadt Forst (Lausitz) gemeldeten Kinder der Evangelischen Grundschule Forst, 8 Kinder aus dem Stadtgebiet Forst (Lausitz), und die der Archimedes Grundschule, 17 Kinder aus dem Stadtgebiet Forst (Lausitz), sowie die anderweitig abgemeldeten Kinder abgezogen.

 

Aufgrund dieser zum 1. September 2024 in der Stadt Forst (Lausitz) gemeldeten Kinder, welche zum Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werden, wurden die Grenzen der Schulbezirke der Grundschule Mitte und Grundschule Keune für das Schuljahr 2025/2026 angepasst.

 

Der Schulbezirk der Grundschule Forst Mitte wird um folgende Straßenzüge erweitert.

 

-          Keunescher Kirchweg

-          Kiefernweg von Weißwasserstraße bis Skurumer Straße (Hnr.1 bis 38 und gerade Hnr.40 bis 46)

-          Krummer Weg von Muskauer Straße bis Skurumer Straße (Hnr.1A bis 12)

-          Muskauer Straße von Kreisel "Am Wasserturm" bis Skurumer Straße (Hnr.10 bis 98A )

-          Platz am Stadtwald

-          Skurumer Straßen von Umgehungsstraße bis C.-A.-Groeschke-Straße (gerade Hnr.2 bis 96)

-          Stadtwaldstraße

-          Triebeler Straße von Kreisel "Am Wasserturm" bis Ringstraße (Hnr.1 bis 90 und gerade Hnr. 92 bis 112)

 

Die entsprechenden Straßenzüge fallen aus dem Schulbezirk Grundschule Keune raus.

 

 

 

 

Die endgültigen Schülerzahlen in den jeweiligen Klassen ergeben sich erst nach Entscheidung des Staatlichen Schulamtes Cottbus bezüglich der für das beginnende Schuljahr  gestellten Umschulungsanträge zum Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule, sowie nach Entscheidung über die Rückstellungsanträge.

Aus den Erfahrungswerten der letzten Einschulungsjahre sind in städtischen Schulen für das Schuljahr 2025/2026 insgesamt ca. 30 Zurückstellungen zu erwarten. Die diesbezüglichen Entscheidungen treffen die jeweiligen Schulleitungen nicht vor dem Monat Mai.

 

Daraus ergibt sich folgende voraussichtliche Zügigkeit der Klassen:

 

Grundschule Forst Mitte

zweizügig

Grundschule Keune

einzügig

Grundschule Nordstadt

zweizügig

 

Je nach Anzahl der Rückstellungen und der Bewilligung von Umschulungsanträgen ist in den Grundschulen Forst Mitte und Nordstadt auch eine Dreizügigkeit denkbar.

 

Die Schulkonferenzen der kommunale Grundschulen werden am Verfahren beteiligt.


Anlagen:

 

-          Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2025/2026

-          Anlage 1 der Satzung: Straßen Schulbezirke und Überschneidungsgebiet 2025/2026

-          Anlage 2 der Satzung: Kartenausschnitt Schulbezirke und Überschneidungsgebiet 2025/2026

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl1SVV_0048_2024Satzung25_26 (64 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 der Satzung: Straßen Schulbezirke und Überschneidungsgebiete 20025/2026 (288 KB)    
Anlage 3 3 Anl3SVV_0048_2024-KartenausschnittSchulbezirke (5076 KB)