Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Forst (Lausitz) inkl. ihrer Ortsteile.
Erläuterungen:
Die kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Instrument der Wärmewende. Sie dient als strategische Grundlage für alle im Stadtgebiet Forst (Lausitz) ansässigen Wärmeverbraucher, um konkrete Entwicklungswege in puncto Wärmewende für die Stadt zu finden.
Unsere Bürgerinnen und Bürger, alle im Stadtgebiet angesiedelten Unternehmen, Institutionen sowie unsere Stadtwerke sollen bei Ihren Anstrengungen des Umstieges auf eine erneuerbare Wärmeversorgung bestmöglich unterstützt werden.
Mit der zu erarbeitenden Wärmeplanung wird hierfür eine planerische Grundlage zur Transformation der Wärmeversorgung für die Stadt Forst (Lausitz) und ihrer Ortsteile erarbeitet. Im Prozess der Wärmeplanung werden die Potentiale und der Bedarf an Wärme in der Stadt systematisch zusammengeführt.
Gem. § 4 WPG i. V. m. § 1 Abs. 1 BbgWPV (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung) sind die Gemeinden zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.
Für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wird eine Vergabe an einen externen Dienstleister, z.B. fachkundiges Ingenieurbüro angestrebt. Der Zeithorizont bis zur Fertigstellung wird hierfür mit einem Jahr kalkuliert.
Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurden folgende Finanzmittel geplant: Haushaltsjahr 2025 20.000 Euro Haushaltsjahr 2026 30.000 Euro Diese Kosten werden gem. § 6 BbgWPV vom Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung) vollständig erstattet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||