Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0053/2024  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung gem. § 13 Abs. 1 Nummer 1 WPG (Wärmeplanungsgesetz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Corinna Werk
Federführend:Stabsstelle des Bürgermeisters und für Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Konetzke, Lina Marie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
11.11.2024 
2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit      
Ausschuss für Bauen und Planung Vorberatung
21.11.2024 
2. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung      
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.11.2024 
3. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Forst (Lausitz) inkl. ihrer Ortsteile.

 

 

 


Erläuterungen:

 

Die kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Instrument der Wärmewende. Sie dient als strategische Grundlage für alle im Stadtgebiet Forst (Lausitz) ansässigen Wärmeverbraucher, um konkrete Entwicklungswege in puncto Wärmewende für die Stadt zu finden.

 

Unsere Bürgerinnen und Bürger, alle im Stadtgebiet angesiedelten Unternehmen, Institutionen sowie unsere Stadtwerke sollen bei Ihren Anstrengungen des Umstieges auf eine erneuerbare Wärmeversorgung bestmöglich unterstützt werden.

 

Mit der zu erarbeitenden Wärmeplanung wird hierfür eine planerische Grundlage zur Transformation der Wärmeversorgung für die Stadt Forst (Lausitz) und ihrer Ortsteile erarbeitet. Im Prozess der Wärmeplanung werden die Potentiale und der Bedarf an Wärme in der Stadt systematisch zusammengeführt.

 

Gem. § 4 WPG i. V. m. § 1 Abs. 1 BbgWPV (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung) sind die Gemeinden zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.

 

Für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wird eine Vergabe an einen externen Dienstleister, z.B. fachkundiges Ingenieurbüro angestrebt. Der Zeithorizont bis zur Fertigstellung wird hierfür mit einem Jahr kalkuliert.

 

Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurden folgende Finanzmittel geplant:

Haushaltsjahr 2025  20.000 Euro

Haushaltsjahr 2026 30.000 Euro

Diese Kosten werden gem. § 6 BbgWPV vom Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung) vollständig erstattet.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

57.1.01.100 // 52710000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

50.000,00 (r 2025/2026)

EUR

80.000,00

EUR

0,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

0,00

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung (20 KB)