Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0057/2024  

 
 
Betreff: 3. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Forst (Lausitz),
hier: Information und Beratung
- zum Entwurf einer Aufgabenstellung
- zur Zeit- und Ablaufplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Planung Anhörung
21.11.2024 
2. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung      
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Anhörung
27.11.2024 
3. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf Aufgabenstellung
Anlage 2 Zeit- und Ablaufplanung (Grobplanung)

Information:

 

Der Ausschuss für Bauen und Planung und der Haupt- und Wirtschaftsausschuss erhalten den in der Anlage beigefügten ersten Entwurf einer Aufgabenstellung zur Erarbeitung der 3. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Forst (Lausitz) sowie eine von der Verwaltung aufgestellte Zeit- und Ablaufplanung zur Information und Beratung.

 

 


Erläuterungen:

 

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Forst (Lausitz) wurde im Jahr 2000 aufgestellt und im Zeitraum 2007-2009 erstmalig fortgeschrieben. Im Jahr 2016 erfolgte die 2. Fortschreibung. Das Konzept wurde durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigt (Selbstbindungsbeschluss).

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 31.05.2024 beauftragt, das Einzelhandelskonzept der Stadt Forst (Lausitz), Stand 2016, bis zum I. Quartal 2025 fortzuschreiben u.a. im Kontext mit dem Strukturwandel der Lausitz, der Stadtentwicklung und dem Forster Stadtumbau (Beschlussvorlage SVV/0719/2024/1). Zur Erarbeitung der Aufgabenstellung für die 3. Fortschreibung des Konzeptes sollen die entsprechenden Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung und betroffene Akteure (Vermieter, Gewerbetreibende, Gewerbeverein usw.) beteiligt werden.

 

Einzelhandelskonzepte sind eine wichtige Grundlage für eine gezielte Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt. Die Stadt Forst (Lausitz) nutzt zur Steuerung dieser Entwicklung neben weiteren Konzepten auch das Instrument des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, in dem die Ziele und Schwerpunkte für die Entwicklung des Einzelhandels im Stadtgebiet dargestellt sind. Eine wichtige rechtliche Grundlage sind die Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB). Für die baurechtliche Relevanz und die Umsetzung ist der Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durch die Kommune erforderlich. Für Unternehmen, die sich in den Innenstädten oder an anderen Standorten im Stadtgebiet befinden oder die eine Neuansiedlung planen, bieten Einzelhandels- und Zentrenkonzepte eine verlässliche Grundlage für eigene Planungen und Investitionsentscheidungen. Für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung stehen dann in der Regel verschiedene raumordnerische und baurechtliche Instrumente zur Verfügung (Umsetzung des Konzepts in der Bauleitplanung nach Beschluss als Städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB).

 

Einzelhandelskonzepte setzen sich aus mehreren inhaltlichen Bausteinen zusammen:

 

Muss-Bausteine“ sind für Einzelhandelskonzepte unverzichtbar (Einzelhandelszielkonzept Gesamtstadt (Leitlinien), Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereiche, Bestimmung einer ortsspezifischen Sortimentsliste (zentralrelevante Sortimente), Vorschläge zur bauplanungsrechtlichen Einordnung). Ohne ihre Erarbeitung ist eine effektive Steuerung der Einzelhandelsentwicklung nicht möglich. Sie stellen gleichzeitig die minimale inhaltliche Anforderung an ein Einzelhandelskonzept dar.

Soll-Bausteine“ sind für Einzelhandelskonzepte nicht zwingend erforderlich, ihre Umsetzung sollte aber nach glichkeit erfolgen (z.B. Festlegung von Nahversorgungs- und Sonderstandorten, Definition von Ansiedlungsleitsätzen, Erarbeitung von Festsetzungsempfehlungen).

Kann-Bausteine“ runden eine Analyse in vielen Bereichen sinnvoll ab (z.B. bauliche, inhaltliche und kundenspezifische Stärken und Schwächen in der Stadt und im Stadtzentrum, Kundenfrequenzen, Befragungen u.ä.)

 

Die Verwaltung hat entsprechend dem vorgenannten Zweck des Einzelhandelskonzeptes einen ersten Entwurf der Aufgabenstellung für die 3. (komplexe) Fortschreibung dieses Konzeptes erarbeitet (Anlage 1). Dieser Entwurf liegt dem Ausschuss für Bauen und Planung und dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss mit dieser Informationsvorlage zur Beratung und r Hinweise und Anregungen vor. Die Aufgabenstellung ist eine wichtige Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen (u.a. wird der Leistungsumfang festgelegt).

 

Eine Beteiligung lokaler Akteure (Gewerbeverein, Gewerbetreibende, Eigentümer, Vermieter etc.) zur Aufgabenstellung ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt.

Aufgrund der geplanten umfassenden und komplexen Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes, wie von der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2024 (Beschlussvorlage SVV/0719/2024/1) beschlossen, ist im I. Quartal 2025 nur eine Information der Verwaltung zu einem Zwischenstand der Bearbeitung möglich. Im Bearbeitungsprozess sind u.a. verschiedene Verfahrensschritte (z.B. Vergabeverfahren, umfangreiche Beteiligungsverfahren und Abstimmungsprozesse) zu berücksichtigen. Die Verwaltung hat deshalb zum besseren Verständnis und zur Beratung der weiteren Verfahrensweise eine untersetzte Zeit- und Ablaufplanung erarbeitet (Anlage 2).

 

Die Verwaltung bittet im Weiteren um Abstimmung zum vorliegenden Entwurf der Aufgabenstellung sowie zur Zeit- und Ablaufplanung und um zweckdienliche Hinweise und Anregungen.  

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Entwurf Aufgabenstellung

 

Anlage 2 Vorschlag zur Zeit- und Ablaufplanung (Grobplanung)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Entwurf Aufgabenstellung (74 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Zeit- und Ablaufplanung (Grobplanung) (18 KB)