Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz). Erläuterungen:
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung bezieht sich auf folgende Paragraphen:
§ 2 Absätze 1 und 3, § 3 Absatz 2, § 4 Satz 1, § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 3, §§ 12 und 16, § 17 Absätze 1,2, 3 und 5
Auf der Grundlage der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung-BekanntmV-) vom 1. Dezember 2000 sind die Gemeinden aufgefordert, die Hauptsatzungen dieser Verordnung anzupassen. Weiterhin wurden einige Änderungen auf Grund von Hinweisen der Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises Spree Neiße zur bisherigen Satzung vorgenommen. Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) Anlage 2 - Gegenüberstellung der bisherigen Satzung und der geänderten Satzung (Die Änderungen wurden in Kursiv und Fett gedruckt) Anlagen:
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Aufgrund der §§ 5, 6 und 35 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Gemeindestruktur und zur Stärkung der Verwaltungskraft der Gemeinden im Land Brandenburg vom 13. März 2001 (GVBl. I S. 30), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) in ihrer Sitzung am 29.06.2001 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.10.1999 beschlossen:
§ 1 Änderung der Hauptsatzung (1)
(2) Im § 2 Absatz 1 wird Satz 3 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:
In der Anlage 2 ist der Abdruck des Stadtwappens der Stadt Forst (Lausitz) ersichtlich.
(3) Im § 2 Absatz 3 wird der Satz 2 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:
In der Anlage 3 ist der Abdruck des Dienstsiegel der Stadt Forst (Lausitz) ersichtlich.
(4) Der § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Das Recht kann er mit der öffentlichen Bekanntgabe der Tagesordnung, welche mindestens 8 Tage vor der Sitzung gemäß § 17 Abs. 5 der Hauptsatzung bekanntgemacht wurde, während der Dienststunden im Bürgeramt der Stadtverwaltung im Rathaus, in der Promenade 9 bis zu dem Tage, an dem die öffentliche Sitzung stattfindet, wahrnehmen.
(5) Der § 4 wird wie folgt geändert:
Der/die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht, sich bei abweichender Auffassung zum hauptamtlichen Bürgermeister an die Stadtverordnetenversammlung oder an den Haupt- und Petitionsausschuß zu wenden.
(6) Der § 6 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
Die Stadtverordneten und sachkundigen Einwohner haben erstmalig bei ihrer Neuwahl nach der konstituierenden Stadtverordnetenversammlung dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung schriftliche Angaben über ihren Beruf sowie andere nebenamtliche vergütete Tätigkeiten mitzuteilen, soweit sich diese auf ihre Mandatsausübung auswirken können.
(7) Im § 7 Absatz 3 wird der Satz 2 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:
Die Ladungsfristen für die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden in der Geschäftsordnung geregelt.
(8) Die §§ 12 und 16 werden ersatzlos gestrichen.
(9) Der § 17 Absätze 1, 2, 3 und 5 werden wie folgt geändert bzw. hinzugefügt: § 17 Absatz 1:
Bekanntmachungen erfolgen durch den hauptamtlichen Bürgermeister im "Rathausfenster" dem Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz).
§ 17 Absatz 2 Satz 2:
Abweichend davon werden Wahlbekanntmachungen auf der Lokalseite der Lausitzer Rundschau veröffentlicht.
§ 17 Absatz 3 Satz 2:
Die Ersatzbekanntmachung wird vom hauptamtlichen Bürgermeister angeordnet.
§ 17 Absatz 5:
Abweichend von Absatz 2 sind Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mindestens 8 Kalendertage vor dem Sitzungstag auf der Lokalseite in der “Lausitzer Rundschau” zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung veranlaßt der hauptamtliche Bürgermeister.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Forst (Lausitz), den
Dr. Gerhard Reinfeld Dietmar Averdiek Hauptamtlicher Bürgermeister Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
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