Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt
im Westen: durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 411, 209, 210, 226/1 und 226/2,
Flur 18, Gemarkung Forst
im Norden: durch die August-Bebel-Straße
im Süden: durch die Käthe-Kollwitz-Straße
im Osten: durch die Berliner Straße
Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.