Die Stadtverordneten beschließen in ihrer Sitzung am 13.05.2016 dieOrdnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
25.04.2016 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlungin ihrer Sitzung am 13.05.2016 dieOrdnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) zu beschließen.
Abstimmung Stadtverordnete:4/0/1
Abstimmung Sachkundige Einwohner:5/0/0
27.04.2016 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordneten beschließen in ihrer Sitzung am 13.05.2016 dieOrdnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)