Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 12. Sitzung des Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 12. Sitzung des Planungsausschusses
Gremium: Planungsausschuss
Datum: Di, 06.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung zur Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 27.10.2005    
Ö 5  
Beschluss zum Bebauungsplan 1. Änderung "Neuansiedlung Horno" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss (Verfasser : Herr Friedrich)
Enthält Anlagen
SVV/0549/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan 1. Änderung “Neuansiedlung Horno”. Der Geltungsbereich ist zweigeteilt und wie folgt begrenzt:

 

Teilbereich 1:
 

Im Norden:

Innerhalb der Flur 43 durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 155, 181 und der Falkenstraße, durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 552 und 181 sowie durch die südwestliche Grenze der Robert-Koch-Straße.

Im Osten:

Innerhalb der Fluren 8 und 14 durch die östliche Grenze der Pfälzer Straße.

Im Süden:

Innerhalb der Flur 43 durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 530, 536, 535, 531, 533, die östlichen Grenzen der Flurstücke 531, 523 und 527.

Im Westen:

Innerhalb der Flur 43 durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 888, die nördliche Grenze der Flurstücke 912 und 913, die östliche Grenze der Elsterstraße, die nördlichen Grenzen der Flurstücke 113 und 110, die östliche Grenze der Euloer Straße, die südlichen Grenzen der Flurstücke 117 und 115, die östliche Grenze der Elsterstraße, die nördlichen Grenzen der Flurstücke 893 und 819, die östlichen Grenzen der Flurstücke 819, 941, 942, 939, 938, 823, 948, 544, 545, 547, 549, die nördliche und östliche Grenze des Flurstückes 211, die östliche und südliche Grenze des Flurstückes 543 und die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 541, 538, 511.

 

Teilbereich 2:
 

Im Norden:

Innerhalb der Flur 43 durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 505 und 940.

Im Osten:

Innerhalb der Flur 43 durch eine Linie in Verlängerung der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 177/2 nach Nordwesten bis zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 940 und nach Südosten bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 222.

Im Süden:

Innerhalb der Flur 43 durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 222.

Im Westen:

Innerhalb der Flur 43 durch die östliche Grenze der Elsterstraße.

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

   
    06.12.2005 - Planungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0

   
    07.12.2005 - Hauptausschuss
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Vorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Vorlage zu.

 

 

Abstimmungsergebnis: 9/0/1, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 9/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    16.12.2005 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 26 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan 1. Änderung “Neuansiedlung Horno”. Der Geltungsbereich ist zweigeteilt und wie folgt begrenzt:

 

Teilbereich 1:
 

Im Norden:

Innerhalb der Flur 43 durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 155, 181 und der Falkenstraße, durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 552 und 181 sowie durch die südwestliche Grenze der Robert-Koch-Straße.

Im Osten:

Innerhalb der Fluren 8 und 14 durch die östliche Grenze der Pfälzer Straße.

Im Süden:

Innerhalb der Flur 43 durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 530, 536, 535, 531, 533, die östlichen Grenzen der Flurstücke 531, 523 und 527.

Im Westen:

Innerhalb der Flur 43 durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 888, die nördliche Grenze der Flurstücke 912 und 913, die östliche Grenze der Elsterstraße, die nördlichen Grenzen der Flurstücke 113 und 110, die östliche Grenze der Euloer Straße, die südlichen Grenzen der Flurstücke 117 und 115, die östliche Grenze der Elsterstraße, die nördlichen Grenzen der Flurstücke 893 und 819, die östlichen Grenzen der Flurstücke 819, 941, 942, 939, 938, 823, 948, 544, 545, 547, 549, die nördliche und östliche Grenze des Flurstückes 211, die östliche und südliche Grenze des Flurstückes 543 und die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 541, 538, 511.

 

Teilbereich 2:
 

Im Norden:

Innerhalb der Flur 43 durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 505 und 940.

Im Osten:

Innerhalb der Flur 43 durch eine Linie in Verlängerung der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 177/2 nach Nordwesten bis zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 940 und nach Südosten bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 222.

Im Süden:

Innerhalb der Flur 43 durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 222.

Im Westen:

Innerhalb der Flur 43 durch die östliche Grenze der Elsterstraße.

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnisse:

 

1.        Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu    

       den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den  

       Anlagen 1.0 und 1.1.

 

Abstimmungsergebnis zur Stellungnahme der Verwaltung über vorgebrachte Anregungen zu den Punkten 1 - 4, 6 - 8 und 10 - 15: 22/0/1, mehrheitlich angenommen

Abstimmungsergebnis zur Stellungnahme der Verwaltung über vorgebrachte Anregungen zum Punkt 5: 22/0/1, mehrheitlich angenommen

Abstimmungsergebnis zur Stellungnahme der Verwaltung über vorgebrachte Anregungen zum Punkt 9: 23/0/0, mehrheitlich angenommen

Abstimmungsergebnis zur Stellungnahme der Verwaltung über vorgebrachte Anregungen des Bürgers aus der Elsterstraße: 22/0/1, mehrheitlich angenommen

 

2.              Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan 1. Änderung “Neuansiedlung Horno”.

 

Abstimmungsergebnis: 21/0/2, mehrheitlich angenommen

Ö 5.1  
Vorstellung zur Weiterentwicklung der Maßnahmen um den Marktplatz - Planerische Entwicklung    
Ö 6  
Stand bedeutsamer Vorhaben    
Ö 7  
Anfragen und Mitteilungen    
N 8     Vorstellung zur Weiterentwicklung der Maßnahmen um den Marktplatz - Finanzielle Auswirkungen      
N 9     Anfragen und Mitteilungen