Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Am Keuneschen Kirchweg”.
Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:
Im Osten und Nordosten: durch die C.-A.-Groeschke-Straße
Im Süden und Südosten: durch die Ernst-Heilmann-Straße
Im Westen: durch den Keuneschen Kirchweg
Die beigefügte Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.