Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß §171e Abs.4 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes “Forster Innenstadt” im Rahmen des Förderprogramms “Maßnahmen der Sozialen Stadt” lt. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
21.05.2012 - Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt gemäß §171e Abs.4 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes “Forster Innenstadt” im Rahmen des Förderprogramms “Maßnahmen der Sozialen Stadt” lt. Anlage.
Abstimmung Stadtverordnete:3/0
Abstimmung Sachkundige Einwohner:2/0
24.05.2012 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/1
30.05.2012 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß §171e Abs.4 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes “Forster Innenstadt” im Rahmen des Förderprogramms “Maßnahmen der Sozialen Stadt” lt. Anlage.
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Straßen-, Kanal- und Leitungsbau inkl. Straßenbeleuchtung Weißagker Weg