Beschlußvorschlag:
In Änderung ihres Beschlusses vom 29.09.2000 (Beschlussvorlage SVV/0173/2000) beschließt die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan zur “Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48” an die Euloer Straße mit dem nunmehr wie folgt begrenzten Geltungsbereich aufzustellen.
Im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 teilweise, der Flur 42, und 142/1, der Flur 21
Im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 142/1, Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 153/2, Flur 21, innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152, Flur 21, sowie 254/3, Flur 42
Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286, Flur 42, sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4, 269 und 267/2, Flur 42
Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42)
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.