Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 19. Sitzung des Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 19. Sitzung des Planungsausschusses
Gremium: Planungsausschuss
Datum: Do, 11.10.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung zur Beschlußfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 11.09.2001    
Ö 5  
Änderungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes zur "Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48" an die Euloer Straße
SVV/0173/2000/1  
    VORLAGE
   

Beschlußvorschlag:

 

In Änderung ihres Beschlusses vom 29.09.2000 (Beschlussvorlage SVV/0173/2000) beschließt die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan zur “Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48” an die Euloer Straße mit dem nunmehr wie folgt begrenzten Geltungsbereich aufzustellen.

 

       Im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 teilweise, der Flur 42, und 142/1, der Flur 21

 

       Im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 142/1, Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 153/2, Flur 21, innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152, Flur 21, sowie 254/3, Flur 42

 

       Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286, Flur 42, sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4, 269 und 267/2, Flur 42

 

       Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42)

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mit­wirkungshandlung haben.

 

   
    11.10.2001 - Planungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/0

   
    17.10.2001 - Haupt- und Petitionsausschuß
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   
   
    07.12.2001 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschlußvorschlag:

 

In Änderung ihres Beschlusses vom 29.09.2000 (Beschlussvorlage SVV/0173/2000) beschließt die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan zur "Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48" an die Euloer Straße mit dem nunmehr wie folgt begrenzten Geltungsbereich aufzustellen.

 

·         Im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 teilweise, der Flur 42, und 142/1, der Flur 21

 

·         Im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 142/1, Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 153/2, Flur 21, innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152, Flur 21, sowie 254/3, Flur 42

 

·         Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286, Flur 42, sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4, 269 und 267/2, Flur 42

 

·         Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42)

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis: 28/0/0, einstimmig, lt. Beschlußvorlage angenommen

Ö 6  
Informationen zum Stadtumbau- und Wohnungswirtschaftskonzept der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 7  
Stand bedeutsamer Vorhaben    
Ö 8  
Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 9  
Anfragen und Mitteilungen    
N 10     Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 11     Anfragen und Mitteilungen