Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich des Wochenendhausgebietes Eulo-Nord einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans “Wochenendhausgebiet Eulo-Nord” ist begrenzt durch:
den Spechtweg im Nordwesten
die Robert-Koch-Straße im Nordosten
die Falkenstraße im Südosten
die nordöstlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücken 49, 50, 51, 93, 94 und 101 der Flur 44 im Südwesten
20.11.2001 - Planungsausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/0/2
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/1
21.11.2001 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu.