Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport beschließt die Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Vereine und Körperschaften und ehrenamtlich arbeitende natürliche Personen die einen Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt Forst (Lausitz) haben für das Jahr 2023 laut Anlage 1 auf Grundlage der „Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)“
(Beschluss-Nr. SVV/0405/2022/1 vom 06. Mai 2022), vorbehaltlich der Bekanntmachung der Haushaltssatzung.