Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 23. Sitzung des Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 23. Sitzung des Planungsausschusses
Gremium: Planungsausschuss
Datum: Do, 23.05.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung zur Beschlußfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift der letzten Ausschusssitzung    
Ö 5     Information und Diskussion zum Wochenendhausgebiet "Eulo-Nord"      
Ö 6  
Beschluss zur erneuten Offenlage des Entwurfes des Bebauungsplanes "An der Max-Fritz-Hammer-Straße"
SVV/0683/2002  
    VORLAGE
   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungs­planes “An der Max-Fritz-Hammer-Straße” erneut gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 3 (3) BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt:

 

       im Norden/Westen durch den Mühlgraben

       im Süden durch die Max-Fritz-Hammer-Straße

       im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 186/1, Flur 17

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes vom März 2002 wird gebilligt.

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

   
    23.05.2002 - Planungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/3

   
    06.06.2002 - Haupt- und Petitionsausschuß
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu.

 

Abstimmungsergebnis: 6/0/2, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen

   
    21.06.2002 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes "An der Max-Fritz-Hammer-Straße" erneut gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 3 (3) BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt:

 

         im Norden/Westen durch den Mühlgraben

         im Süden durch die Max-Fritz-Hammer-Straße

         im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 186/1, Flur 17

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes vom März 2002 wird gebilligt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis: 14/8/2 mehrheitlich lt. Beschlußvorlage angenommen

Ö 7  
Stand bedeutsamer Vorhaben    
Ö 8  
Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 9  
Anfragen und Mitteilungen    
N 10     Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 11     Anfragen und Mitteilungen