Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 25. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 25. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 14.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:50
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Genehmigung einer Tonbandaufzeichnung zwecks Erstellung der Niederschrift für die heutige Sitzung    
Ö 4  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 5  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift von der 24. Sitzung am 07.02.2007 und von der Sondersitzung am 23.02.2007    
Ö 6  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 7  
Eintrittspreise Freibad Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0862/2007  
Ö 7.1  
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 01.04.2007 in der Stadt Forst (Lausitz) aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
Enthält Anlagen
SVV/0873/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordneten bestätigen die Eilentscheidung über die ordnungsbehördliche Verordnung vom                     über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 01.04.2007 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs.1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes.

   
    14.03.2007 - Hauptausschuss
    Ö 7.1 - zurückgestellt
    Frau Schmidt erörterte, dass gemäß dem neuen Ladenöffnungsgesetz die Verkaufsstellen die Möglichkeit haben, auf Antrag an 6 Sonntagen (außer z

Frau Schmidt erörterte, dass gemäß dem neuen Ladenöffnungsgesetz die Verkaufsstellen die Möglichkeit haben, auf Antrag an 6 Sonntagen (außer z.B. Totensonntag) ihre Geschäfte zu öffnen. Die Stadtverordnetenversammlung ist nach dem neuen Gesetz für die Genehmigung der Anträge zuständig. Der Gewerbeverein wurde über die neue Gesetzesregelung im Januar informiert. Der Antrag auf die Öffnung am 01.04.2007 ist per Mail am 08.03.2007 eingegangen.

Herr Bischoff erklärte, dass hier seiner Meinung eine überzogene Gesetzesregelung geschaffen wurde. Aufwand und Nutzen einer Sondersitzung zur Genehmigung der Ladenöffnung stehen in keinem Verhältnis. Die Mitglieder des Hauptausschusses sprachen sich dafür aus, die Öffnung der Läden am 01.04.2007 über eine Eilentscheidung, mit nachträglicher Bestätigung durch die Stadtverordnetenversammlung am 27.04.2007, zu genehmigen.

 

Von Herr Tischer wurde folgender Antrag gestellt:

Der Hauptausschuss ermächtigt den Ersten Beigeordneten in Vertretung des Hauptamtlichen Bürgermeisters und den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung die Genehmigung für den verkaufsoffenen Sonntag am 01.04.2007 durch eine Eilentscheidung zu genehmigen, die in der Stadtverordnetenversammlung am 27.04.2007 bestätigt wird.

 

Abstimmungsergebnis: 9/0/0, der Antrag wurde einstimmig angenommen

 

Ö 8  
Anfragen    
N 9     Ankauf      
N 10     Ankauf      
N 11     Verkauf eines Grundstückes      
N 12     Anfragen