Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt das Regionale Entwicklungskonzept (REK) Cottbus – Guben – Forst (Lausitz) gemäß Anlage 2 als Arbeitsgrundlage und Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung des Geltungsbereiches (Anlage1) im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten der Stadt Forst (Lausitz) und ermächtigt den Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz), die „Cottbuser Erklärung“ (Anlage 3) zu unterzeichnen.
Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
08.04.2013 - Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt das Regionale Entwicklungskonzept (REK) Cottbus – Guben – Forst (Lausitz) gemäß Anlage 2 als Arbeitsgrundlage und Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung des Geltungsbereiches (Anlage1) im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten der Stadt Forst (Lausitz) und ermächtigt den Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz), die „Cottbuser Erklärung“ (Anlage 3) zu unterzeichnen.
Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung Stadtverordnete:6/0
Abstimmung Sachkundige Einwohner:5/0
11.04.2013 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 8 -
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 0/0
17.04.2013 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt das Regionale Entwicklungskonzept (REK) Cottbus – Guben – Forst (Lausitz) gemäß Anlage 2 als Arbeitsgrundlage und Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung des Geltungsbereiches (Anlage1) im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten der Stadt Forst (Lausitz) und ermächtigt den Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz), die „Cottbuser Erklärung“ (Anlage 3) zu unterzeichnen.
Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil des Beschlusses.