Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 2. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 2. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses
Gremium: Wirtschafts- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 09.02.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:20
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 3.1  
Verpflichtung eines sachkundigen Einwohners    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift der 37. Sitzung des Finanzausschusses vom 08.09.2003    
Ö 5  
Wirtschaftsplan 2004 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
SVV/0071/2004  
Ö 6  
Eintrittspreisfestlegung zur "Wahl der Rosenkönigin" 2004
SVV/0073/2004  
Ö 7  
Verfahrensweise zur Umsetzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes Brandenburg vom 17. Dezember 2003 ab 1. Januar 2004
Enthält Anlagen
SVV/0089/2004  
Ö 8  
Erarbeitung einer Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung zum 27.02.2004 zur Untersetzung der Aufgaben und Kompetenzen der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
SVV/0075/2004  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Mit Beschlussfassung der Hauptsatzung wurde die hauptamtliche Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in eine ehrenamtliche Tätigkeit umgewandelt. Um die Aufgaben des Landesgleichstellungsgesetzes, der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung zu erfüllen, ist die inhaltliche Untersetzung dieser Tätigkeit erforderlich.

 

Folgende Schwerpunkte sollten dabei bewertet werden:

-           In welche dienstliche Stellung soll die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten eingeordnet werden?

-           Festlegung von Aufgaben und Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben

-           In welcher Höhe soll eine Aufwandsentschädigung erfolgen?

   
    09.02.2004 - Wirtschafts- und Finanzausschuss
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   
   
    10.02.2004 - Ausschuss für Kultur und Soziales
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Mit Beschlussfassung der Hauptsatzung wurde die hauptamtliche Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in eine ehrenamtliche Tätigkeit umgewandelt

Mit Beschlussfassung der Hauptsatzung wurde die hauptamtliche Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in eine ehrenamtliche Tätigkeit umgewandelt. Um die Aufgaben des Landesgleichstellungsgesetzes, der Gemeindordnung und der Hauptsatzung zu erfüllen, ist die inhaltliche Untersetzung dieser Tätigkeit erforderlich.

 

Folgende Schwerpunkte sollten dabei bewertet werden:

 

In welche dienstliche Stellung soll die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten eingeordnet werden?

Festlegung von Aufgaben und Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben

In welcher Höhe soll eine Aufwandsentschädigung erfolgen?

Abstimmung Stadtverordnete: 7/0/1, angenommen

Abstimmung Stadtverordnete Beschlussvorschlag: 7/0/1, angenommen

Abstimmung Sachkundige Einwohner Beschlussvorschlag: 7/1/1

 

 

Frau Gerlinde Födisch stellt den Antrag aus dem TOP 11 den Bericht zur Situation im Obdachlosenhaus vorzuziehen.

 

Abstimmung Stadtverordnete Antrag: 8/0/0, einstimmig angenommen

Abstimmung Sachkundige Einwohner Antrag: 9/0/0

 

Herr Schöpel gibt einen Situationsbericht auf der Grundlage eines Artikels in der „Lausitzer Rundschau“ über einen Vorfall im Obdachlosenheim im November 2003. Dieser Artikel stellt den Sachverhalt nicht wahrheitsgemäß dar. Frau Gerlinde Födisch bestätigt den so von Herrn Schöpel vorgetragenen Sachverhalt. Nach eingehender Diskussion wird dieser Punkt abgeschlossen und Herr Schöpel verlässt die Beratung.

   
    11.02.2004 - Hauptausschuss
    Ö 11 - geändert beschlossen
    Vorschlag von Herrn Otto:

Beschlussvorschlag:

 

Mit Beschlussfassung der Hauptsatzung wurde die hauptamtliche Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in eine ehrenamtliche Tätigkeit umgewandelt. Um die Aufgaben des Landesgleichstellungsgesetzes, der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung zu erfüllen, ist die inhaltliche Untersetzung dieser Tätigkeit erforderlich.

 

Folgende Schwerpunkte sollten dabei bewertet werden:

-           In welche dienstliche Stellung soll die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten eingeordnet werden?

-           Festlegung von Aufgaben und Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben

-           In welcher Höhe soll eine Aufwandsentschädigung erfolgen?

 

Abstimmungsergebnis zum Vorschlag: 4/1/3, der Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen

Abstimmungsergebnis: 4/1/3, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

(Herr Bischoff war bei der Abstimmung nicht zugegen).

Ö 9  
Beratung über das Haushaltssicherungskonzept und zusammenfassende Beratung über den Entwurf des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes    
Ö 9.1  
Beratung über den Entwurf des Stellenplanes    
Ö 10  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das IV. Quartal 2003
Enthält Anlagen
SVV/0068/2004  
Ö 11  
Anfragen, Sonstiges    
N 12     Beratung über den Entwurf des Stellenplanes      
N 13     Ankauf von Teilflächen in der Gemarkung Forst, Flur 44, Flurstücke 39, 43, 44, 45, 157, 160 und 162 mit insgesamt ca. 3.800 m² für die Straßenbaumaßnahme Nordumfahrung      
N 14     Erwerb von Teilflächen in der Gemarkung Forst, Flur 44, Flurstücke 41, 47, 155, 156, 158, 159 und 188 mit insgesamt ca. 4.359 m² für den Bau der Nordumfahrung      
N 15     Ankauf des hälftigen Vermögenswertes des Grundstückes in der Gemarkung Forst, Heinrich - Werner - Str. 17, Flur 12, Flurstück 113 mit 700 m²      
N 16     Anfragen, Sonstiges