Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) hier: Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.08.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0157/2004 (neu) Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG)
hier: Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau BaerwaldBezüglich:
SVV/0157/2004
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Kunick kommt zur Ausschusssitzung

Herr Kunick kommt zur Ausschusssitzung.

 

Frau Baerwald informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass mit Schreiben vom 30.06.2004 die Fraktionen seitens der Verwaltung aufgefordert wurden, Vorschläge, Hinweise und Anregungen zur Abwasserbeseitigungssatzung bei der Bauverwaltung schriftlich einzu­reichen. Dieser Aufforderung kam nur die FDP-Fraktion nach, von allen anderen Fraktionen gab es keinen Rücklauf.

 

Die eingegangene Stellungnahme/Standpunkte der FDP-Fraktion wurden seitens der Verwaltung umfassend geprüft und die Prüfergebnisse den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. Daraus geht hervor, dass in drei Punkten die Satzung entsprechend den Vorschlägen und Hinweisen der FDP-Fraktion sinngemäß geändert wurde; alle anderen vorgeschlagenen Änderungen können aufgrund der Rechtmäßigkeit, auch in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg, nicht übernommen werden.

 

Die Anfragen der Ausschussmitglieder wurden durch Frau Baerwald beantwortet. Frau Baerwald wies darauf hin, dass weitere Anfragen in Bezug auf die Stellungnahme der Verwaltung zu den Vorschlägen, Hinweisen und Anregungen der FDP-Fraktion direkt an das Bauverwaltungsamt gestellt werden können.

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/2

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/0/2