Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) hier: 2. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)  

 
 
Sondersitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 26.11.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 13:30 - 13:50
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0165/2004(neu)/2 Vollzug des § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG)
hier: 2. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr PrzychodzkiBezüglich:
SVV/0165/2004(neu)/1
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Beteiligt:Finanzverwaltung
Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole  Dezernent II

Herr Tischer informierte über die Kompromißlösung, die in der Beratung zwischen den Stadtwerken, den Fraktionen und dem Landkreis ausgehandelt wurde

Herr Tischer informierte über die Kompromißlösung, die in der Beratung zwischen den Stadtwerken, den Fraktionen und dem Landkreis ausgehandelt wurde.

 

Herr Beier berichtete, dass er aus persönlichen Gründen gegen die Satzung stimmen wird.

Herr Buttemann bemerkte, dass die Regelungen noch nicht genug ausgewogen erscheinen.

 

Herr Paeschke bemerkte, dass im  § 21, 4.  Zeile nach dem 3. Wort die Zahl 2 eingefügt werden muss, d.h. der Satzteil lautet: "mit mehr als 2 Entsorgungen...".

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 4/2/2, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 4/2/2, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen