Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)  

 
 
2. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 21.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0029/2008(NEU) Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
SVV/0029/2008
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Peschke, Marina

Herr Goldschmidt erklärte, dass es nicht darum gehe, die Grundsteuern willkürlich zu erhöhen sondern um den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes aus dem Jahr 2008

Herr Goldschmidt erklärte, dass er nach umfangreicher rechtlicher Prüfung und Würdigung zu dem Ergebnis gekommen ist, die Beschlussvorlage vom Dezember 2008 zu beanstanden.

Weiter bemerkte er, dass es nicht darum gehe, die Grundsteuern willkürlich zu erhöhen, sondern um den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes aus dem Jahr 2008.

Der Landrat hat heute bei seinem Arbeitsbesuch in der Stadt Forst eindringlich davor bewarnt, die Grundsteuererhöhung wieder abzulehnen. Die Folgen wären möglicherweise, dass die Stadt die Mittel aus der Sonderbedarfszuweisung des Landes Brandenburg in Höhe von 1,7 Mio zurück zahlen muss und bestehe die Gefahr, dass das Land zukünftig keine weiteren Sonderbedarfzuweisen bzw. Sonderzuweisungen in geringerer Form ausreicht. Da bedeutet, dass die Stadt Forst  zu noch größeren Haushaltsproblemen kommt.

Das Innenministerium könnte annehmen, dass die Stadt den eigenen Konsolidierungsplan nicht ernst nimmt.

Herr Goldschmidt bat eindringlich die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ihre Zustimmung zu geben.

 

Herr Dr. Wußmann bemerkte, dass Einsparungen kommen müssen, aber nicht vorrangig zu Lasten der Bürger. Alle Positionen wie Betriebsamt, Schulen, Kitas, Schwimmhalle u.a. müssen überprüft werden, ehe es zu Steuererhöhungen kommt.

 

Herr Beier betrachtete die vorgestellten Konsequenzen als Nötigung. Nur diese Maßnahme als Lösung zu betrachten ist nicht akzeptabel. Es soll nach machbaren Positionen gesucht werden, so sprach er u.a. die Notwenigkeit des Beschlusses zum Kauf des Grundstückes in der Cottbuser Straße an.

 

Frau Dreßler vermisste Signale an das Land, wobei auf die Ernsthaftigkeit der finanziellen Lage der Kommunen hingewiesen wird. Die Kommunen, an unterster Stelle, haben kaum noch Freiräume.

 

Herr Averdiek und Herr Buttermann signalisierten Zustimmung zur Beschlussvorlage. Steuererhöhungen sind immer diskutabel, auch wenn es dem Bürger gut geht. Hier geht es aber darum, den Sparwillen zu zeigen. Anschließend müssen weitere Positionen überprüft werden, um  Stück für Stück Ersparnisse herauszufinden.

 

Herr Tischer verwies auf das Schreiben des Innenministerium, in dem viele Dinge aufgelistet sind, die die innere Verwaltung betreffen und Dienstleistungen, die gestrafft werden könnten.  Die CDU/DSU-Fraktion ist der Meinung, dass erst diese Aufgaben erfüllt werden sollten, ehe es zur Belastung der Bürger kommt.

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage: 4/7, die Vorlage wurde mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage: 4/7, die Vorlage wurde mehrheitlich abgelehnt