Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)  

 
 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Fr, 23.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 15:50
Raum: Feuerwehrgerätehaus Süd
Ort: Skurumer Straße 1a, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0029/2008(NEU) Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
SVV/0029/2008
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Peschke, Marina

Herr Goldschmidt erklärte, dass es sich hierbei um eine Beanstandungsvorlage handelt und erläuterte das Beanstandungsverfahren, dass im § 55 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg festgeschrieben ist

Herr Goldschmidt erklärte, dass es sich hierbei um eine Beanstandungsvorlage handelt und erläuterte das Beanstandungsverfahren, das im § 55 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festgeschrieben ist.

Er erklärte, dass er der Auffassung ist, dass die Ablehnung der Satzung rechtswidrig ist, denn die Stadt hat nach § 73 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg  ein Haushaltssicherungskonzept im Jahre 2008 aufgestellt, was zusammen mit der Haushaltssatzung und den Anlagen Bestandteil des Gesamthaushaltes der Stadt ist, und wiederum Bestandteil der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde im Juli 2008. Das Haushaltssicherungskonzept ist in § 73 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entsprechend  erwähnt und wird ausgestaltet durch den Runderlass Nr. 5/2000 des Ministerium des Inneren. In diesem Runderlass ist dargestellt:

“2.2.2.               Mit dem Beschluss durch die Gemeindevertretung entsteht eine Selbstbindung der Gemeinde an die vorgesehenen Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen mit der Folge, dass von den im Haushaltssicherungskonzept festgelegten Maßnahmen zur Wiederherstellung des Haushaltsausgleichs nicht ohne erneuten Beschluss der Gemeindevertretung abgewichen werden darf.”

Da es keinen erneuten Beschluss der Gemeindevertretung über das

Haushaltssicherungskonzept gibt, ist der Beschluss der Gemeindevertretung rechtswidrig und 

demzufolge nach § 55 zu beanstanden.

Herr Goldschmidt verwies in diesem Zusammenhang auf das weitere Verfahren, weil die Stadtverordnetenversammlung, wenn sie heute nicht der Auffassung des Bürgermeisters folgt, das Verfahren aus der Hand gibt. Die Kommunalaufsichtsbehörde wird dann entsprechend § 55 der Kommunalverfassung über die unterschiedlichen Auffassungen entscheiden  und ggf. eine Ersatzvornahme durchführen. Dies ist aber Sache der Kommunalaufsichtsbehörde. Entsprechend  § 55  der Kommunalverfassung ist folgendes Verfahren vorgesehen:

Der Bürgermeister hat seine Rechtsauffassung darzulegen und auch auf die Folgen der Ablehnung hinzuweisen und diejenigen, die dieser Auffassung nicht  folgen können,  sollten das nach den Vorschriften des § 55 in dieser  Sitzung tun. Des Weiteren ist eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Sollte der Beanstandung nicht stattgegeben werden,  ist das Verfahren durch die Kommunalaufsicht fortzuführen. Er verwies in diesem Zusammenhang allerdings ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht nur um Recht bzw. Nichtrecht handelt, da könnte man sich noch streiten, allerdings ist nach seiner Meinung die Rechtslage eindeutig. Hier  geht es aber im Folgenden darum, dass die Stadt Forst im Nachhinein ihre Haushaltssatzung 2008, die zwar genehmigt ist, wiederum außer Kraft setzt mit der Folge, dass in den Folgejahren die Frage steht, dass Zuweisungen des  Landes in Höhe von 1,7 Mio EUR für die Stadt Forst aus dem Ausgleichfonds zurückgefordert werden können. Dies wäre eine Konsequenz. Die 2. Konsequenz wäre, dass es weitere Zuwendungen aus dem Ausgleichsfonds für die Stadt Forst in Zukunft nicht bzw. nur verringert geben kann. Die 3. Konsequenz wäre, dass die Kommunalaufsicht  bei der Einreichung des Haushaltes 2009 davon ausgehen kann, dass dann das beschlossene Haushaltssicherungskonzept von den Stadtverordneten nicht vollzogen wird und demzufolge dies Einfluss auf die Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung des Haushaltes 2009 haben kann. Dies  wiederum hat die Folge, wenn der Haushalt 2009 oder andere nicht genehmigt werden, dass sich die Stadt Forst in der vorläufigen Haushaltsführung befinden wird mit der Folge, dass freiwillige Leistungen an Vereine, Kultureinrichtungen etc. nicht ausgereicht werden können.

 

Herr Goldschmidt forderte nun die Stadtverordneten auf, ihre abweichende Rechtsauffassung zur Niederschrift zu geben, damit diese Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht vorgelegt werden kann.

Danach soll gemäß § 55 der Kommunalverfassung die namentliche Abstimmung durchgeführt werden.

 

Herr Dr. Wußmann bedauerte den Weg,  den der Bürgermeister einschlägt, er hält es in dieser Frage überhaupt nicht für erforderlich so zu handeln und auch in Bezug auf die Höhe der Einnahmen nicht erforderlich. Es wurde bereits mehrfach darüber diskutiert. Der Auffassung, dass die Ablehnung dieser Anhebung rechtswidrig ist, kann er sich so nicht anschließen. Deshalb hält er den Weg, den der Bürgermeister hier einschlägt, für falsch.

Die CDU/DSU-Fraktion ist nicht mehr bereit, wie Hase und Igel hinter der ständig steigenden Grundsteuer im Land Brandenburg hinterher zu hächeln  und zum  anderen hat die Fraktion gerade nach dem Schreiben des Innenministeriums deutlich gemacht, dass die Stadt Forst nun unbedingt ein Paket schnüren muss, wo genau geschaut werden muss, wo Einsparungen gemacht werden können und anhand des Paketes letztlich bewiesen wird, dass wir als Kommune gewillt sind, diese Einsparungen durchzuführen. Die Fraktion vermisst, auch in den Ausführungen des Kämmerers zum Haushalt, Dinge, die vom Innenministerium angesprochen wurden. Seit Monaten ist die Rede, dass im Betriebsamt Änderungen durchgeführt werden müssen. Bisher gab es nie eine Aussage dazu.

Die CDU/DSU-Fraktion ist bereit, über alle Dinge zu diskutieren und nachzudenken, es gibt dabei keine Ausnahme. Dazu gehört auch u.a. die mögliche Reduzierung der Schulstandorte und Kitas oder der Erhalt der Schwimmhalle.

Die CDU/DSU-Fraktion ist aber nicht bereit, den einfachsten Weg zu gehen und die Steuer zu erhöhen ohne über die anderen Dinge überhaupt gesprochen zu haben.

Deshalb wird die CDU/DSU-Fraktion der Erhöhung der Grundsteuer in der heutigen Sitzung nicht zustimmen. Er bat den Bürgermeister diese Entscheidung zu akzeptieren.

 

Herr Paeschke  erklärte, dass für seine Fraktion inhaltlich das Gleiche zutrifft wie von der CDU/DSU-Fraktion vorgetragen wurde. Herr Paeschke stelle aber die Rechtsfrage voran und erklärte, wenn der Stadtverordnetenversammlung nicht die Gelegenheit gegeben wird einen anderen Beschluss zu fassen und es heißt, dass die Hebesätze Bestandteil der Haushaltssatzung sind, dann kann es auch keine andere Entscheidung geben. Es ist nicht zulässig und auch nicht machbar, dass aus dem kommenden Haushalt des Jahres 2009 Bestandteile herausgelöst werden und diese vorher der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden und hinterher gesagt wird, es hat keine andere Beschlusslage gegeben, die dies verhindert hat. Dies ist auch rechtlich schwierig, dies so vor der Kommunalaufsicht zu begründen.

Der Haushalt für das Jahr 2009 müsste normaler Weise ab 1. Januar gelten, ab dem Tag an dem das Haushaltsjahr beginnt. Dies ist hier nicht der Fall. Dies hat jedoch sachliche und praktische Gründe, aber daraus ergibt sich auch eine Rechtsfolge.

Er ging nochmals auf den Redebeitrag von Herrn Dr. Wußmann ein, dass man sich wegen 23.000 EUR in eine Konfliktsituation begibt. Dies ist kein sinnvoller Stil im Umgang mit dem zukünftigen Haushaltssicherungskonzept und dem Haushalt 2009, denn mit dem Papier des Innenministeriums und der gesamten Sachlage, die in dieser Stadt nicht neu sondern schon seit Jahren ein anwachsenes Problem ist, müssen Lösungen gesucht werden. Alle Probleme müssen auf den Tisch gelegt und entsprechende Entscheidungen getroffen werden.

Herr Paeschke schlug vor, dass der Bürgermeister die Beschlussvorlage zurückziehen möge und diese im Rahmen der Haushaltsberatung  wieder aufzurufen um zu einer sachlichen und vernünftigen Lösung zu kommen.

 

Herr Averdiek erklärte, dass es in der Stadt vorwärts gehen muss und dazu ist ein genehmigter Haushalt für das Jahr 2009 erforderlich. Die Grundsteuererhöhung ist zwar nicht gut, aber in Anbetracht der Rückzahlung der Mittel aus dem Ausgleichsfonds an das Innenministerium wäre dies das kleinere Übel.

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage in jedem Fall ihre Zustimmung geben.

 

Herr Rother verwies auf die soziale Lage und bemerkte, dass mit dem Wegfall der Landesunterstützung keine Gelder mehr für freiwillige Leistungen aufgebracht werden können. Dies betrifft dann nicht nur die Grundstücksbesitzer, sondern vor allem die sozial Schwachen.

 

Herr Starick bemerkte, dass die Fraktion “Für Forst” generell gegen die Erhöhung des Hebesteuersatzes ist. Sie wird aber, falls der Bürgermeister die Beschlussvorlage heute nicht zurückzieht, der Beschlussvorlage zustimmen und sich dem politischen Druck beugen. Seine Fraktion heißt “Für Forst” und die Fraktion wird die Aktivitäten und die Handlungsfähigkeit der Stadt nicht einschränken.

In der heutigen Sitzung wird die Fraktion der Vorlage zustimmen, da es in der jetzigen Situation keine andere Möglichkeit gibt. In Zukunft allerdings wird es keine Zustimmung mehr geben. Die Stadt muss umgehend Einsparungsmaßnahmen einleiten.

 

Abschließend erklärte Herr Goldschmidt, dass die Aufforderung an den Bürgermeister, die Beschlussvorlage zurückzuziehen, eine Aufforderung zum rechtswidrigen Handeln ist und er dem nicht nachkommen kann. Im § 55 ist eindeutig nachzulesen, dass, wenn der Bürgermeister der Auffassung ist , dass der Beschluss zu beanstanden ist zu beanstanden hat. Nach umfangreicher rechtlicher Prüfung und Würdigung auch der Sach- und Rechtslage von Fachleuten ist er zu dem Ergebnis der Beanstandung gekommen.

 

Herr Goldschmidt bemerkte noch, dass bereits ein Beschluss vorliegt und wenn man sich in einem Haushaltsverfahren befindet und eine Genehmigung hat, kann man selbstverständlich diese Beschlüsse  wieder ändern. Aber dies bedarf eines entsprechenden Verfahrens, dass er anfangs verlesen hat. Dies wurde aber nicht gemacht und deshalb hat die SVV gegen geltendes Recht verstoßen.

 

Herr Paeschke beantragte eine Auszeit.

Es gab dazu allgemeine Zustimmung.

Auszeit von 15:20 Uhr bis 15:25 Uhr.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung).

 

 

Herr Tischer

Gemäß § 55 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg rief Herr Tischer zur namentlichen Abstimmung auf:

 

Herr Tischer, Dietmar                             Nein

Herr Ließ, Helmut                                          Ja

Herr Averdiek, Dietmar                            Ja

Herr Beier, Horst                                          Nein

Herr Bischoff, Heinz-Peter                            Nein

Herr Bode, Peter                                          Nein

Herr Brink, Ulrich                                          Ja

Herr Buttermann, Günter                            Ja

Frau Dreßler, Doris                                          Nein

Herr Dunkel, Ullrich                                          Nein

Herr Goldschmidt, Jürgen                            Ja

Herr Kliche, Rainer                                          Ja

Herr Kohn, Uwe                                          Ja

Frau Kruse, Christa                                          Nein

Herr Kruse, Hubertus                                          Nein

Herr Kunick, Erhard                                          Nein

Herr Landow, Andreas                            Ja

Herr Lindner, Michael                                          Nein

Herr Lischke, Lothar                                          Ja

Frsu Müller, Anett                                          Ja

Herr Paeschke, Ingp                                          Nein

Herr Rother, Jürgen                                          Ja

Herr Starick, Wolfgang                            Ja

Herr Wußmann, Hans                                          Nein

Herr Dr. Wußmann, Jens                            Nein

 

Gesamtabstimmungsergebnis: 12/13, die Vorlage wurde mehrheitlich abgelehnt