Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Teileinziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes zwischen der Mühlenstraße und der Straße Am Markt nach § 8 BbgStrG  

 
 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 03.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:24
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0115/2009 (neu) Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Teileinziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes zwischen der Mühlenstraße und der Straße Am Markt nach § 8 BbgStrG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau JahnkeBezüglich:
SVV/0115/2009
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Von der SPD-Fraktion wurde durch Herrn Averdiek der Antrag eingebracht, die östliche Fahrgasse (zwischen der Straße Am Markt und der Mühlenstraße) als offene Verkehrsführung ebenfalls mit der Begrenzung „Zone 30“ ausgewiesen wird

Von der SPD-Fraktion wurde durch Herrn Averdiek der Antrag eingebracht, die östliche Fahrgasse (zwischen der Straße Am Markt und der Mühlenstraße) als offene Verkehrsführung ebenfalls mit der Begrenzung “Zone 30” auszuweisen.

 

Frau Baerwald erklärte, dass die Verwaltung den Prüfauftrag aus dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss bearbeitet hat und den Antrag von der SPD-Fraktion befürworten kann. Die Verwaltung hat darauf hin eine neue Beschlussvorlage erarbeitet, die diesen Antrag widerspiegelt.

Den Stadtverordneten wurde die Beschlussvorlage SVV/0115/2009 (neu) zum Austausch übergeben.

 

Herr Kunick bemerkte, dass seine Fraktion der Meinung ist, die zuerst angedachte Verkehrsführung zu belassen.

Herr Dr. Wußmann erklärte, dass er den Antrag der SPD-Fraktion voll unterstützen kann.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag der SPD-Fraktion: 15/9, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestätigt die Absicht der Teil­einziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes zwischen der Mühlen­straße und der Straße Am Markt. Die Absicht der Teileinziehung ist drei Monate vor Teileinziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes öffentlich bekannt zu machen (§ 8 Abs. 3 BbgStrG).

 

1.      Der gesamte “innere Platz” wird Fußgängerbereich.

 

2.      Die östlich verlaufende Fahrgasse (Verbindungsstraße zwischen der Straße Am Markt und der Mühlenstraße) wird für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, ausgenommen Kraftomnibusse, gesperrt.

 

3.      Die Aufenthaltsfläche mit dem “Platanendach” östlich der Verbindungsstraße zwischen der Straße Am Markt und Mühlenstraße wird Grünfläche.

 

Abstimmungsergebnis: 16/9, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 16/9, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen