Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Lindner bemerkte, dass seines Erachtens die Vorlage von der Grundlage und vom Inhalt her falsch ist. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll erstellt werden, weil die Versorgung der Bewohner in diesem Gebiet ist ausreichend gesichert ist. Das hängt mit dem aufgegebenen Edeka-Markt zusammen. Die Neueigentümerin hat lange gekämpft, diesen Markt wieder zu eröffnen. Das ist ihr aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise bisher nicht gelungen. Nun liegt ein Schreiben an die Eigentümerin einer großen Handelskette vor, mit dem jetzt die Finanzierung dieses Marktes gesichert ist. Die neue Eigentümerin hat die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet, so dass Anfang August der Markt für die Versorgung der Bürger wieder zur Verfügung steht. Demnach ist die Grundlage für einen Neubau nicht mehr gegeben.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße” mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt:
Im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstückes 176, Flur 27, Gemarkung Forst
Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 176, 135, 132 und 131, Flur 27, Gemarkung Forst
Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstückes 131, Flur 27, Gemarkung Forst
Im Süden: durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Skurumer Straße
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis: 21/ 2, mehrheitlich, laut Beschlussvorlage angenommen |
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