Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße"  

 
 
10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:22
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0357/2010 (neu) Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr OlheideBezüglich:
SVV/0357/2010
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

Herr Lindner bemerkte, dass seines Erachtens die Vorlage von der Grundlage und vom Inhalt her falsch ist

Herr Lindner bemerkte, dass seines Erachtens die Vorlage von der Grundlage und vom Inhalt her falsch ist.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll erstellt werden, weil die Versorgung der Bewohner in diesem Gebiet ist ausreichend gesichert ist. Das hängt mit dem aufgegebenen Edeka-Markt zusammen. Die Neueigentümerin hat lange gekämpft, diesen Markt wieder zu eröffnen. Das ist ihr aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise bisher nicht gelungen. Nun liegt ein Schreiben an die  Eigentümerin einer großen Handelskette vor, mit dem jetzt die Finanzierung dieses Marktes gesichert ist. Die neue Eigentümerin hat die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet, so dass Anfang August der Markt für die Versorgung der Bürger wieder zur Verfügung steht.

Demnach ist die Grundlage für einen Neubau nicht mehr gegeben.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße” mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den vorliegenden umweltbezogenen Stellung­nahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt:

 

Im Westen:

durch die westliche Grenze des Flurstückes 176, Flur 27, Gemarkung Forst

 

Im Norden:

durch die nördliche Grenze der Flurstücke 176, 135, 132 und 131, Flur 27, Gemarkung Forst

 

Im Osten:

durch die östliche Grenze des Flurstückes 131, Flur 27, Gemarkung Forst

 

Im Süden:

durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Skurumer Straße

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 21/ 2, mehrheitlich, laut Beschlussvorlage angenommen

Abstimmungsergebnis: 21/ 2, mehrheitlich, laut Beschlussvorlage angenommen