Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des einfachen Textbebauungsplanes mit der Bezeichnung "Einzelhandel - Forster Stadtzentrum" auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB 2. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes des Textbebauungsplanes "Einzelhandel - Forster Stadtzentrum"  

 
 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 26.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:37
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0447/2010 1. Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des einfachen Textbebauungsplanes mit der Bezeichnung "Einzelhandel - Forster Stadtzentrum" auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
2. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes des Textbebauungsplanes "Einzelhandel - Forster Stadtzentrum"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Textbebauungsplanes “Einzelhandel – Forster Stadt­zentrum” auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Die Lage des aus drei Teilbereichen bestehenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Flur­stücke gemäß der in Anlage 2 enthaltenen Flurstücksliste.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des als Anlage 1 beigefügten Textbebauungsplanes “Einzelhandel – Forster Stadtzentrum” in der Fassung vom 25.10.2010, bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Plan­zeichnung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes vom 25.10.2010 wird gebilligt.

 

Die Anlagen 1 – 3  sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis: 21/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 21/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

(Herr Meissner war bei der Abstimmung nicht zugegen).