Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Textbebauungsplanes “Einzelhandel – Forster Stadtzentrum” auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des als Anlage 1 beigefügten Textbebauungsplanes “Einzelhandel – Forster Stadtzentrum” in der Fassung vom 25.10.2010, bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Planzeichnung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes vom 25.10.2010 wird gebilligt.
Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis: 21/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen (Herr Meissner war bei der Abstimmung nicht zugegen).
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