Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Widmung der Elsterstraße, von Sperlingsgasse bis Storchenweg, Gemarkung Forst, Flur 43, Teilfläche des Flurstückes 923, gemäß Anlage 2.
Mit Bezug auf den § 6 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 13. April 2010, wird die Widmung öffentlich bekannt gemacht.
Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 28/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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