Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, Änderungsverfahren für eine Teilfläche des Bebauungsplanes Am Haag 1. Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss  

 
 
29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 13.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:10
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0852/2013 Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, Änderungsverfahren für eine Teilfläche des Bebauungsplanes Am Haag
1. Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnah­men der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

2.       Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB für eine Teilfläche des Bebauungsplangebietes „Am Haag“.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Westen: Durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 595 und 596, Flur 18, Gemarkung Forst

 

Im Norden:

Durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 595, 598, Flur 18, Gemarkung Forst, durch die Verbindung des nordöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 590, Flur 18, Gemarkung Forst, mit dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 227, Flur 17, Gemarkung Forst, durch die nördliche Grenze des Flurstückes 227, Flur 17, Gemarkung Forst und deren Verlängerung um ca. 5 m in süstliche Richtung

 

Im Osten: Durch eine Linie mit 4-6 m Abstand östlich der östlichen Gebäudekante des Wohnblockes Haagstraße 2 bis 8

 

Im Süden: Durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Am Haag

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 


Abstimmungsergebnis zu:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnah­men der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

Punkt 1 bis Punkt 12: 17/0, einstimmig angenommen

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB für eine Teilfläche des Bebauungsplangebietes „Am Haag“.

 

Abstimmungsergebnis: 17/6, mit Mehrheit angenommen