Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1. 2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB für eine Teilfläche des Bebauungsplangebietes „Am Haag“.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Westen: Durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 595 und 596, Flur 18, Gemarkung Forst
Im Norden: Durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 595, 598, Flur 18, Gemarkung Forst, durch die Verbindung des nordöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 590, Flur 18, Gemarkung Forst, mit dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 227, Flur 17, Gemarkung Forst, durch die nördliche Grenze des Flurstückes 227, Flur 17, Gemarkung Forst und deren Verlängerung um ca. 5 m in südöstliche Richtung
Im Osten: Durch eine Linie mit 4-6 m Abstand östlich der östlichen Gebäudekante des Wohnblockes Haagstraße 2 bis 8
Im Süden: Durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Am Haag
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis zu:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
Punkt 1 bis Punkt 12: 17/0, einstimmig angenommen
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB für eine Teilfläche des Bebauungsplangebietes „Am Haag“.
Abstimmungsergebnis: 17/6, mit Mehrheit angenommen
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