Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung "Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße"  

 
 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 19.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:45
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0040/2014 Beschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung "Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

Herr Rother befürchtet, dass die Anwohner in der Südstadt um ihre Einkaufsmärkte beraubt werden. Es ist nicht abzusehen, dass wieder ein Markt einzieht. In der Innenstadt häufen sich die Märkte, jedoch wohnen die meisten Menschen außerhalb.

Herr Dr. Goldschmidt bezog sich auf die Stadtplanung bzw. das Einzelhandels- und Zentrumskonzept. Er geht davon aus, dass die REWE-Märkte an der Umgehungsstraße als auch der neue in der Innenstadt erhalten bleiben, derzeit laufen Gespräche mit dem Marktbetreiber bzw. Investor.

Herr Paeschke forderte eine Information an die Bürger, warum die Stadtverordnetenversammlung so gehandelt hat. Der Bürgermeister erklärte, dass es Informationen für die Bevölkerung geben wird, allerdings erst wenn die Verhandlungen mit dem Investor/Marktbetreiber abgeschlossen sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf Grundlage von

§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße“.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße“ ist dem als Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen und wie folgt begrenzt:

 

Im Westen: durch die östlichen Grenzen der Flurstücken 411, 209, 210 und 225 der Flur 18, Gemarkung Forst

 

Im Norden: durch die August-Bebel-Straße

 

Im Süden: durch die Käthe-Kollwitz-Straße

 

Im Osten: durch die Berliner Straße

 

Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Beschlusses.

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 19/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen